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Der Koalitionsausschuss hat aktuell eine Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen. Inzwischen sind die Antrags- und Förderbedingungen für die zweite Phase (Überbrückungshilfe II) veröffentlicht worden. Es wird deutlich, dass hier durch flexiblere Antragskriterien und Bedingungen voraussichtlich ein breiterer Kreis an Unternehmen diese Finanzhilfe beantragen kann. Wir informieren hier über die neuen Kriterien und wer davon profitiert.

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Durch die Corona-Krise sind viele Unternehmen im Ausnahmezustand und leiden an finanziellen Engpässen. Gerade mit Blick auf anstehende Investitionen, die womöglich in den Vorjahren steuerbegünstigt durch Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags geplant waren, herrscht hier Unsicherheit. Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz haben sich daher einige Änderungen und Aufschübe ergeben, die wir Ihnen vorstellen möchten und die auch die Entscheidung über Investitionen aus steuerlicher Sicht erleichtern sollen.

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In der aktuellen Krise verzeichnen nach wie vor viele Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe entsprechende Umsatzeinbrüche – denn auch trotz Lockerungen sind in diesem Bereich nach wie vor keineswegs vergleichbare Umsätze wie im Vorjahr zu erwarten. Für Unternehmen mit Liquiditätsengpässen und Umsatzeinbrüchen ist die Stabilisierungshilfe des Landes Baden-Württemberg eine Fördermöglichkeit, die nun beantragt werden kann. (mehr …)

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Hier: Senkung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund der Corona-Krise

1. Einführung
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 03.06.2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket zur Bewältigung der Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. Eines der wesentlichsten Elemente soll eine befristete Anpassung der Umsatzsteuersätze sein. Die Bundesregierung hat nunmehr am 12.06.2020 einen ersten Gesetzes-entwurf für das sog. Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Dieser Entwurf sieht vor, dass vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt wird. Diese Senkung soll für sämtliche Unternehmen in Deutschland gelten.

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Aktuell sind in der Corona-Krise zusätzliche Bundesmittel für eine weitere umfangreiche Überbrückungshilfe für den Mittelstand geplant. Zurzeit ist die Rede von monatlichen Mitteln bis zu 50.000 EUR, die ab Juni Unternehmen kleinerer und mittlerer Größe beantragen können, wenn sie krisenbedingt massive Umsatzeinbußen erleiden und erlitten haben. Nach Pfingsten soll das Hilfspaket zügig beschlossen werden, damit hier auch speziell für den Mittelstand entsprechende Mittel bereitgestellt werden können.

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Auf Bundesebene wurde beschlossen, weitere Kreditmittel für den Mittelstand in der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen. Das Land Baden-Württemberg geht in die gleiche Richtung und wird eine sogenannte Liquiditätsbrücke für den Mittelstand auf den Weg bringen. Hierbei handelt es sich um ein Kreditprogramm mit Tilgungszuschuss durch die L-Bank. Dieser Tilgungszuschuss soll das Eigenkapital von Betrieben stärken.
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Trotz aktueller Öffnungen und Lockerungen bestehen für viele Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten. Durch Beschränkungen haben nach wie vor viele Betriebe weiterhin keine oder deutlich geringere Einnahmen und sind daher auf weitere Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen. Daher hat das Land Baden-Württemberg nun angekündigt, die Soforthilfe um weitere 3 Monate zu verlängern. Speziell für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe soll es zudem weitere Hilfe geben – denn zum einen können die Umsätze der „verlorenen“ Monate kaum nachgeholt werden, zum anderen sind aktuell die Gästezahlen stark beschränkt. Auch aktuell verzeichnen die meisten Gastronomen daher deutlich Mindereinnahmen. Daher sollen sie zusätzliche Einmalhilfen von 3.000 Euro pro Gasthaus plus 2.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigtem erhalten. (mehr …)

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Angesichts der aktuellen Lage geraten viele Unternehmen in wirtschaftliche Notlage. Um massenhafte Insolvenzen zu vermeiden, hat die Bundesregierung nun die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt: Die gesetzliche Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und gilt vorerst bis 30. September 2020.

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In der aktuellen Situation kann es vorkommen, dass aufgrund knapper Gelder Unternehmer, Selbstständige aber auch Privatpersonen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder erst verspätet nachkommen können.  Um diese Folgen abzumildern hat die Bundesregierung einige Maßnahmen zur Einschränkung von Kündigungen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie ähnlichen Dauerschuldverhältnissen eingeleitet. (mehr …)

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag zahlreichen Maßnahmen im Rahmen einer schnellen Corona-Hilfe zugestimmt. Die bereits angekündigten Unterstützungsmaßnahmen können nun in Kraft treten. Sie sind insbesondere Erleichterungen und finanzielle Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer.

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Die Anmeldung von Kurzarbeit und der Bezug von Kurzarbeitergeld sind für viele Unternehmer und ihre Arbeitgeber aktuell eine Möglichkeit, die Engpässe zu umschiffen. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Maßnahmenpakets den Zugang hierzu erleichtert (nur 10% der Beschäftigten müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein, rückwirkend zum 1. März) und wird außerdem die Sozialversicherungsbeiträge erstatten. Wir berichteten bereits über die Beantragung, wollen hier aber alles nochmal zusammenfassen.

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Eine weitere Säule des staatlichen Corona-Schutzschilds macht der Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus, der vor allem zur Sicherung großer Unternehmen dienen soll – über Liquiditätsgarantien bis hin zu staatlichen Beteiligungen. Eine Antragstellung erfolgt hier direkt beim Bundeswirtschaftsministerium.

Das BMF listet auf, dass so großvolumige Hilfen gewährt werden können, insbesondere in Ergänzungen zu den bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW.

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Bereits im letzten Newsletter haben wir über den Start und die Beantragung der Corona-Soforthilfe für Baden-Württemberg berichtet. Nun gibt es Änderungen: Privatvermögen muss nun nach Angaben von Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut doch nicht aufgebraucht sein, um die Hilfe zu beziehen. Es reicht aus, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass „die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Kosten des Unternehmens zu finanzieren“.  Für viele existenziell betroffene Unternehmen, die nach Modellrechnungen letzter Woche aufgrund privater Rücklagen nicht die Kriterien der Soforthilfe erfüllt hätten, wird es nun doch möglich sein. Hier lohnt es sich, nochmal zu kalkulieren! (mehr …)

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Die Digitalisierung ist ein Dauerbrenner und ein sehr facettenreiches Thema, über das wir schon viel berichtet haben. Elektronische Archivierung, Verfahrensdokumentation, digitaler Datenaustausch und vereinfachte Kommunikationsmöglichkeiten z.B. mit dem Steuerberater sind nur einige Themen. Ein Aspekt, der sich bei all diesen Herausforderungen immer wieder in den Vordergrund drängt, ist die Frage nach der technischen Unterstützung. Welche Systeme kann und sollte ich aufbauen, damit ich die Fülle an buchhalterischen und steuerrelevanten Informationen sinnvoll organisieren kann? Welche Anforderungen an diese Systeme sollte ich stellen? Wie setze ich sie sinnvoll ein, dass sie mir mit steigenden Anforderungen auch wirklich hilfreich sind?

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Im vergangenen Jahr wurden zahlreiche Änderungen im Steuerrecht vorgenommen, so dass ab 01.01.2020 viele Neuregelungen gelten. Einige dieser Neuregelungen betreffen das Thema Umsatzsteuer und da dies ein Thema ist, das für viele Unternehmen sehr relevant ist, möchten wir damit ins neue Jahr starten.

Im Mittelpunkt stehen vor allem die Verbesserung der Kleinunternehmerregelung sowie Erleichterungen für Neu- und Existenzgründer. Hierbei werden wir auch zusätzlich auf die elektronische Betriebseröffnung gemäß der Abgabenordnung (AO) eingehen.

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