
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten können zu Einkünften aus allen Einkunftsarten (z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Kapitalvermögen) führen. Besonders komplex gestaltet sich die Fristberechnung bei der Veräußerung von Kryptowährungen, ein Thema, das zuletzt in einem neuen BMF-Schreiben behandelt wurde. Dieses Schreiben bringt nun wichtige Klarstellungen zur Fristberechnung bei der Veräußerung von Kryptowährungen mit sich. (mehr …)
Kategorie(n): Ratgeber, Topthema