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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten können zu Einkünften aus allen Einkunftsarten (z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Kapitalvermögen) führen. Besonders komplex gestaltet sich die Fristberechnung bei der Veräußerung von Kryptowährungen, ein Thema, das zuletzt in einem neuen BMF-Schreiben behandelt wurde. Dieses Schreiben bringt nun wichtige Klarstellungen zur Fristberechnung bei der Veräußerung von Kryptowährungen mit sich. (mehr …)

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Das Thema „Photovoltaik und Steuern“ ist inzwischen recht komplex geworden und hat in den vergangenen Jahren viele Neuerungen erfahren. Hier stellen wir ausgewählte Aspekte sowie Antworten auf typische Fragen zu dieser Thematik zusammen.  (mehr …)

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Gleich zwei Informationen haben wir heute rund um das Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Zum einen wurden die Neuregelungen vom EU-Parlament nochmals etwas verschoben, so dass Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, mehr Zeit für die entsprechenden Maßnahmen bleiben. Zum anderen gibt es nun eine neue Online-Plattform für effiziente digitale Berichterstattung, die kürzlich freigeschaltet wurde. Hier können berichtspflichtige Unternehmen die entsprechenden Nachhaltigkeitsberichte digital erstellen bzw. bereitstellen.

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Die Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags war erfolglos. Sie richtete sich sowohl gegen die unveränderte Fortführung der Solidaritätszuschlagspflicht als auch gegen den nur teilweisen Abbau des Solidaritätszuschlags mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2021. In einer ausführlichen Pressemitteilung führt das Bundesverfassungsgericht zwar aus, dass den Gesetzgeber bei einer länger andauernden Erhebung einer Ergänzungsabgabe eine Beobachtungsobliegenheit trifft. Ein offensichtlicher Wegfall des auf den Beitritt der damals neuen Länder zurückzuführenden Mehrbedarfs des Bundes kann, so das Bundesverfassungsgericht, aber auch heute (noch) nicht festgestellt werden. Eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bestand und besteht folglich nicht. (mehr …)

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Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Beträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen. Die Anträge für 2024 sind bis zum 30.9.2025 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter www.iww.de/s3640.

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Die Stundung des Kaufpreises aus dem Verkauf eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlung ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, das zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen kann. Dies gilt auch, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben. Ob es aber tatsächlich dazu kommt, hängt von den weiteren vertraglichen Vereinbarungen ab, wie das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden hat.  (mehr …)

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Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde die nationale Kleinunternehmerregelung mit Wirkung ab 2025 reformiert. Zudem kann die Kleinunternehmerregelung nun auch erstmalig im EU-Ausland in Anspruch genommen werden. Infolge der gesetzlichen Neuregelungen hat das Bundesfinanzministerium ein Anwendungsschreiben veröffentlicht und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst und ergänzt. Wir heben ausgewählte Aspekte nochmal kurz hervor. 

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Auch 2025 haben wir wieder an der Studie der SWI Finance im Auftrag des Handelsblatts teilgenommen – und wurden auch in diesem Jahr als einer der besten Steuerberater sowie einer der besten Wirtschaftsprüfer in Deutschland ausgezeichnet! Unsere Kanzlei war in beiden Bereichen in der Gesamtwertung super platziert – dort werden nur Kanzleien ausgezeichnet, die mindesten 70 % der maximalen Punktzahl erzielen.

Wir sind sehr stolz auf diese neuerliche Auszeichnung, weil sie auch das hohe Fachwissen und die umfassende Kompetenz unseres Teams widerspiegelt.  Wir investieren viel Zeit in Fort- und Weiterbildung, bleiben am Ball um unsere Mandanten optimal beraten zu können! Ein ganz herzlicher Dank an unser tolles und so engagiertes Team! (mehr …)

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Wird eine Mietimmobilie instand gesetzt oder modernisiert, sind die Aufwendungen grundsätzlich im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abzugsfähig. Es ist aber § 6 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu beachten. Denn werden die Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt und übersteigen die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten, handelt es sich um anschaffungsnahe Herstellungskosten. Die Folge: Die Aufwendungen können nur über die langjährige Gebäudeabschreibung als Werbungskosten abgezogen werden. Um dies zu vermeiden, gilt es insbesondere, den Dreijahreszeitraum richtig anzuwenden.  (mehr …)

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Zahlungen für den vorzeitigen Rückfall eines Erbbaurechts (sogenannter Heimfall) stellen steuerpflichtige Einkünfte dar, wenn sie als Ersatz für entgehende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewährt werden und damit Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a Einkommensteuergesetz (EStG) darstellen. Das Finanzgericht Hessen bestätigte damit die Ansicht der Finanzverwaltung, wonach solche Entschädigungszahlungen nicht als sonstige Einkünfte, sondern als Einkünfte aus der Nutzung von unbeweglichem Vermögen zu qualifizieren sind.  (mehr …)

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Ist im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers keine bestimmte Arbeitszeitdauer vereinbart, lässt sich im Rahmen der Regelungen über das Kurzarbeitergeld (KuG) mangels Bezugspunkt ein Arbeitsausfall und daraus resultierend ein arbeitsausfallbedingter Entgeltausfall nicht feststellen. Das hat das Sozialgericht Magdeburg (Urteil vom 2.12.2024, Az. S 20 AL 193/21) entschieden und die Nichtbewilligung von KuG bestätigt.

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Nach § 5b des Einkommensteuergesetzes sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (kurz E-Bilanz). Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde der Umfang ausgedehnt: Bereits für Wirtschaftsjahre, die in 2025 beginnen, sind unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden zu übermitteln. Ab 2028 kommen weitere Daten dazu. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat kritisiert, dass die Neuregelung offenlässt, welche Daten als unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden zu verstehen sind. Mit der Bitte um Klarstellung hat er sich an das Bundesfinanzministerium gewandt.  (mehr …)

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Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stammen. Die Empfänger werden darüber informiert, dass ihnen angeblich ein Bescheid zugesandt wurde. Hierfür soll ein Link geöffnet werden, um weitere Informationen zu erhalten.

Sollten Steuerpflichtige eine solche E-Mail erhalten haben, empfiehlt das BZSt, den Link nicht zu öffnen und die verdächtige E-Mail unverzüglich zu löschen. Wir bitten unsere Mandanten, uns in diesem Falle auch kurz zu kontaktieren.  (mehr …)

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