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Trotz aktueller Öffnungen und Lockerungen bestehen für viele Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten. Durch Beschränkungen haben nach wie vor viele Betriebe weiterhin keine oder deutlich geringere Einnahmen und sind daher auf weitere Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen. Daher hat das Land Baden-Württemberg nun angekündigt, die Soforthilfe um weitere 3 Monate zu verlängern. Speziell für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe soll es zudem weitere Hilfe geben – denn zum einen können die Umsätze der „verlorenen“ Monate kaum nachgeholt werden, zum anderen sind aktuell die Gästezahlen stark beschränkt. Auch aktuell verzeichnen die meisten Gastronomen daher deutlich Mindereinnahmen. Daher sollen sie zusätzliche Einmalhilfen von 3.000 Euro pro Gasthaus plus 2.000 Euro pro Vollzeitbeschäftigtem erhalten. Was die Verlängerung der Soforthilfe genau bedeutet, wird sich hoffentlich bald konkretisieren. Denn bisher gilt und steht auf der aktuellen Infoseite noch, dass am 31.05.2020 die Frist für (Neu-)Anträge endet. Wir vermuten, dass die angekündigte Verlängerung bedeutet, dass weiterhin Neuanträge gestellt werden können. Zum anderen werden vermutlich auch Unternehmen, die bereits für die ersten Monate eine Unterstützung erhalten haben, weitere Mittel beantragen können. Sobald hier Antragsmodalitäten geklärt sind – wer einen Anspruch hat, ob und in welcher Form neue Anträge eingereicht werden können – informieren wir Sie in unserem Blog.

Für die Gastronomie wurde bereits eine Stabilisierungshilfe beschlossen. Konkret bedeutet dies, dass für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes für weitere 3 Monate eine Überbrückungshilfe beantragt werden kann. Aktuell wird das Landesprogramm noch mit angekündigten Bundesmitteln harmonisiert, bevor die Beantragung erfolgen kann. Geplant ist, dass für einen Zeitraum von 3 Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe von bis zu 3.000 EUR zuzüglich 2.000 EUR je Mitarbeiter in Vollbeschäftigung (bzw. je Vollzeitäquivalente) beantragt werden kann. Anträge sollen ähnlich wie bei der Soforthilfe über die Industrie- und Handelskammern erfolgen, die Auszahlung durch die L-Bank.

Zurzeit ist noch unklar, ob die Einmalhilfe für die Gastronomie zusätzlich zur Soforthilfe erhalten werden kann. Sobald wir mehr wissen, informieren wir Sie.

 

Mehr dazu:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wirtschaftsministerin-zu-beschluessen-der-haushaltstrukturkommission-ueber-weitere-liquiditaetshilfen/

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