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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Beraterwechsel

Sie möchten Ihren Berater wechseln? Das funktioniert meist ganz unkompliziert – wir unterstützen Sie gerne dabei.

Was gilt es zu beachten?

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Kann ich einfach so den Steuerberater wechseln?

Ein Wechsel des Steuerberaters ist grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Kündigungsfristen bestehen in der Regel ebenfalls nicht – wir prüfen das gerne für Sie. Sie informieren also einfach Ihren neuen Berater, dass Sie wechseln möchten. Dieser wird Sie dann unterstützen, alles Weitere – wie die Datenübertragung – in die Wege zu leiten.

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Wann kann ich wechseln und gibt es Fristen zu beachten?

Grundsätzlich ist der Wechsel jederzeit möglich – wir empfehlen aber, den Zeitpunkt mit Bedacht zu wählen. Sind bestimmte Arbeiten bereits angefallen oder begonnen (z.B. laufende Buchhaltungen, Arbeiten am Jahresabschluss etc.), müssten diese sonst doppelt getätigt und gezahlt werden. Ein Wechsel Mitten in der Erstellung der Bilanz oder Steuererklärung ist meist nicht sinnvoll. Lohn- und Finanzbuchhaltung können Sie unterjährig aber problemlos kündigen.

 

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Was passiert mit meinen Daten und Unterlagen?

Bei einem Wechsel ist der alte Steuerberater verpflichtet, die Unterlagen zeitnah herauszugeben, damit zügig die Einarbeitung ins Mandat erfolgen kann. Insbesondere geht es um vorherige Steuererklärungen, Bescheide und Einsprüche des letzten Veranlagungszeitraums, Originalbelege, ggf. Buchhaltungsdaten (v.a. Konten, Salden, BWAs), Lohn- und Finanzdaten oder ggf. Dokumente zum Jahresabschluss. Gerne übernehmen wir die Datenübertragung vom alten Berater für Sie. mehr dazu

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Muss ich dem Finanzamt gegenüber den Wechsel melden?

Ja, das Finanzamt muss informiert werden, dass Sie einen neuen Berater haben und der alte Steuerberater das Mandat nicht mehr betreuen darf. Eventuelle Vollmachten müssen widerrufen und neu erteilt werden. Bei diesen Formalitäten unterstützen wir Sie sehr gerne. Sollte dies einmal nicht so schnell von statten gehen – z.B. wegen fehlender Unterlagen -, beantragen wir Fristverlängerungen aufgrund des Beraterwechsels.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um den Wechsel!

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