Stiftungen
Als größere Steuerberatungskanzlei haben wir langjährige Erfahrungen bei der Beratung und Begleitung von Stiftungen, sowohl bei Gründung wie auch im laufenden Geschäft.
Stiftungen sind sehr komplex, zum einen mit Blick auf die Gründung, die mit der Festlegung eines Stiftungszweckes, Fragen nach Gemeinnützigkeit und Übertragung von Vermögen verbunden ist als auch im laufenden Betrieb und der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden.
Es gibt – sowohl für Familienstiftungen als auch für gemeinnützige Stiftungen viele Besonderheiten und Gestaltungsoptionen. Wir beraten Sie gerne in diesen Fragen, bei Rechtsaspekten auch in Kooperation mit Rechtsanwälten.
Besteuerung von Stiftungen
Stiftungen als juristische Personen unterliegen speziellen steuerlichen Anforderungen, z.B. der Körperschaftsteuer oder Erbschaftsteuer. Gleichzeitig gibt es aufgrund von verschiedenen speziellen Regelungen – etwa bei Gemeinnützigkeit – Steuerbefreiungen. Wir haben Erfahrung in der Beratung zu eben diesen Fragestellungen und unterstützen Sie gerne in allen Steuerfragen rund um die Stiftung.
Stiftungsgründung
Wir haben bereits mehrere Gründungen von Stiftungen begleitet, sowohl nach alten wie auch neuen erbschaftsteuerlichen Regelungen. Wir beraten Sie, wie Sie eine steuerfreie Übertragung von Vermögen auf Stiftungen (auch nach neuem Erbschaftsteuerrecht) vornehmen können. Die Gründung von Stiftungen ist nicht trivial, wir unterstützen in den vielfältigen Fragestellungen, wie
- Gestaltung des Stiftungsvermögens,
- Festlegung von Stiftungszweck sowie
- damit verbundenen Möglichkeiten zur Mittelverwendung.
Prüfung von Stiftungen
Wir verfügen über umfassende Erfahrungen in der Prüfung von Stiftungen, angefangen mit
- der Prüfungen von Jahresabschlüssen,
- über spezielle Prüfungen der satzungsmäßigen Verwendung von Stiftungsmitteln,
- der Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung,
- Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens bis hin zu
- individuellen Prüfungsanliegen, wie z.B. der Gemeinnützigkeit.
Beratung des Stiftungsrats
Oft ist die Arbeit des Stiftungsrates sehr umfassend. Gute Unterstützung ist daher sehr wichtig. Wir beraten mit Blick auf folgende Fragestellungen:
- die Erfüllung des Stiftungszwecks,
- die Erhaltung des Stiftungsvermögens,
- die ideale Mittelverwendung,
- in Fragen der Strategiesetzung,
- im Umgang mit den Aufsichtsbehörden,
- bei Berichtsanforderungen für Stiftungen.