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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Die gesetzlichen Anforderungen zur Kassenführung sehen gewisse Meldepflichten für elektronische Aufzeichnungssysteme vor – sie  betreffen alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden.

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Unsere heutige Arbeitswelt hat sich stark verändert und tut dies immer noch. Arbeitgeber sind zunehmend gefragt, Strategien gegen den Fachkräftemangel zu entwickeln und sich auf dem Markt als attraktive Arbeitgeber zu positionieren. Gleichzeitig haben sich die Wert- und Zielvorstellungen der Arbeitnehmer – insbesondere der neueren Generationen – deutlich gewandelt, sodass sie von ihren Arbeitgebern neue Perspektiven erwarten. Mit dem „klassischen Paket“ 40-Stunden-Woche und Festgehalt ohne zusätzliche Leistungen lässt sich heute nur noch schwer punkten. Die Mitarbeiter erwarten anteiliges Homeoffice, Flexibilität und die Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse.

Wir möchten vorstellen, wie Arbeitgeber durch eine steueroptimierte Lohngestaltung ihren Mitarbeitern Gutes tun können – und dabei selbst auch durch Steuerersparnis profitieren können. (mehr …)

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Wie bereits in einem vorherigen Newsletter erläutert, treten mit dem Jahressteuergesetz 2024 wichtige Änderungen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Kraft. Wir fassen für Sie nochmals die wichtigsten Änderungen zusammen.

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Der Herbst stand bei uns ganz unter dem Einfluss der bald kommenden E-Rechnungspflicht. Im Newsletter haben wir auch bereits mehrmals informiert, aber uns war auch ein persönlicher Austausch wichtig, so dass wir zu Informationsabenden geladen hatten. Da die Nachfrage so groß war, gab es zusätzliche Termine – und alle unsere Veranstaltungen waren sehr gut besucht. (mehr …)

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Zum Jahreswechsel steht das Jahressteuergesetz 2024 an, das mit umfangreichen, teils größeren und teils kleineren Änderungen einhergeht. Am 22.11. 2024 hat der Bundesrat dem bereits im Vormonat durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt.

Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer vor:

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Nach der Ankündigung wurde lange auf die finalen Regelungen gewartet: Am 15.10.2024 ist nun das finale Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) veröffentlicht worden, das genau festlegt, worauf bei der Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 konkret zu achten ist. Gegenüber dem bisher vorliegenden Entwurf gibt es einige Nachbesserungen bzw. Änderungen. Auch einige Hinweise aus der Praxis wurden aufgegriffen und berücksichtigt. Wir fassen kurz die wichtigsten Regelungen zusammen. (mehr …)

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Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Diese Neuregelung gilt auch für (gemeinnützige) Vereine.(mehr …)

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Unsere liebe Kollegin Claudia geht nach über 30 Jahren – genauer gesagt 31 Jahre, 8 Monate und 13 Tage, in den wohlverdienten Ruhestand. Wir durften mit ihr die Verabschiedung im September feiern. Einem „Protestmarsch“ der Mitarbeiter folgte ein sehr emotionaler Abschied. Claudia war sehr lange für uns tätig, hat viele unserer aktuellen Mitarbeiter ausgebildet, sie lange begleitet und uns alle immer sehr unterstützt. Sie ist die gute Seele der Kanzlei, hat sich immer gekümmert und war zudem auch immer für einen Spaß zu haben. Stets fröhlich bei der Arbeit sind wir uns sicher, dass wir ihr ein wenig fehlen werden – sie wird uns definitiv sehr fehlen! So haben wir ihr gleich einen Ausweis als „Ehrengast“ überreicht, und hoffen, dass wir sie noch ganz oft bei Events und auch einfach mal so auf einen Kaffee im Büro begrüßen dürfen.

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Welche Neuerung gibt es mit Blick auf die Digitalisierung für Steuerberater – insbesondere auch hinsichtlich der EDV- Sicherheit, Chancen von künstlicher Intelligenz und mit Blick auf die kommende E-Rechnung? Diesen Fragen ging unser EDV-Team nach und begab sich im September zur Steuerberater-Expo nach Stuttgart, wo verschiedene EDV-Experten und Dienstleister rund um diese Themen mit spannenden Vorträgen und Vorstellung entsprechender Lösungen aufwarteten. Es war für uns ein sehr informativer Tag, mit vielen spannenden Impulsen und Ideen.

 

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Gern berichten wir Ihnen vom vergangenen Freitag, an dem sich unser Team zu einem Betriebsausflug in den Kaiserstuhl begab. Das Wetter schlug zwar so manche Kapriole, doch im Großen und Ganzen blieben wir trocken! Nach einem Frühstück und einer Stadttour in Breisach ging es dann am Mittag ab in die Reben, wo wir mit „Kaiserstuhl Events“ eine Winzerolympiade veranstalteten. Mit GPS ging es durch die Weinberge zu verschiedenen Stationen, wo dann unser Team in Gruppen gegeneinander zu den Winzerspielen antrat. Wir hatten viel Spaß dabei – es war wirklich ein toller Tag. Zum Ausklang ging es nach Rust in das Gasthaus Ochsen zum Abendessen. Ein sehr gelungener Ausflug!

 

 

 

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Mit dem Wachstumschancengesetz ist die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) eine beschlossene Sache. Doch welche Vorgaben sich genau ergeben werden, ist zurzeit noch in der Erarbeitungsphase: Das Bundesfinanzministerium plant, hierzu ein Anwendungsschreiben zu veröffentlichen und hat bereits aktuell einen 16-seitigen Entwurf herausgegeben. Dieser Entwurf dient zunächst verschiedenen Verbänden als Diskussionsgrundlage, bevor dann eine endgültige Veröffentlichung – ggf. auch mit Änderungen – für den Beginn des 4. Quartals 2024 geplant ist.

Für viele Unternehmer wird die E-Rechnung auf jeden Fall dazu führen, dass Prozesse umgestellt werden müssen und weiter in Richtung Digitalisierung gedacht werden muss. Daher lohnt es sich, dieses Thema frühzeitig zu bedenken, um ausreichend Zeit für die Anpassung interner Prozesse zu haben. (mehr …)

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Es hat schon eine Tradition, dass wir im Sommer mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam ein Sommerfest feiern und uns meist zum Grillen und gemütlichen Beisammensein treffen. In diesem Jahr haben wir uns gedacht, dass es auch schön wäre, wenn einmal die Familien mit dabei wären – so dass man sich auch etwas kennenlernt und in einem größeren Kreis zusammen feiern kann. So trafen wir uns zum Grillfest im DJK Clubheim in Prinzbach, wo wir einen gemütlichen Abend mit leckerem Gegrillten in sehr entspannter Atmosphäre zusammen verbrachten. Für Spaß bei den Kids war auch gesorgt – mit Luftballons und Spielestationen. Partystimmung bis spät in den Abend und viele gute Gespräche – ein gelungener Abend für das ganze Team!

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Nach einigen Diskussionen hat Ende April das EU-Parlament das europäische Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Eine entsprechende Richtline (Sorgfaltspflicht-Richtlinie/ Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) wurde verabschiedet. Diese soll Unternehmen in Europa verpflichten, ihre Lieferketten unter Aspekten der Wahrung der Menschenrechte und Prüfung der Arbeitspraktiken zu überprüfen. Dies bedeutet eine starke Belastung der Unternehmen, die dadurch künftig auch in die Verantwortung für in der Lieferkette vorgeschaltete Unternehmen treten müssen. Auch wird die Umsetzung schwierig und nur mit einem gewissen bürokratischen Aufwand zu bewältigen sein. Über das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) geht die Richtlinie deutlich hinaus. (mehr …)

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Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur E-Rechnung im B2B-Geschäft ab 2025 geschaffen. Das Thema der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich, d.h. für Geschäftsbeziehungen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen, ist bei weitem nicht neu. So gab es in den vergangenen Jahren verschiedene Versuche, mit unterschiedlichen Verfahren und Formaten den Weg der Digitalisierung auch in der Rechnungsstellung bzw. im Empfang von Rechnungen zu beschreiten. Nun werden die Vorgaben und die Zeitschiene konkret.

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Am Freitag, 22.03.2024, stimmte der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zu, so dass nun die seit langem geplanten steuerlichen Änderungsmaßnahmen in Kraft treten können. Das Gesetz wurde deutlich gegenüber dem noch im November vorliegenden Beschluss verändert. Einige Aspekte wurden wie geplant, andere mit gewissen Änderungen beschlossen, wieder andere wurden auch gestrichen. Insgesamt wurde das Entlastungsvolumen deutlich reduziert. Wir stellen Ihnen die wichtigsten steuerlichen Änderungen vor. Einige Maßnahmen gelten schon für das Jahr 2023, während die meisten ab 2024 oder auch noch später in Kraft treten.

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