Seit dem 1. Januar 2026 gilt mit dem Aktivrentengesetz eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Die grundsätzlichen Eckpunkte – insbesondere der steuerfreie Freibetrag von bis zu 2.000 EUR monatlich – wurden bereits vorgestellt. In der Praxis stellen sich jedoch zahlreiche Detailfragen, die für eine korrekte Umsetzung entscheidend sind. (mehr …)
Kategorie(n): Neue Steuergesetze, Topthema













