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Mit dem Wachstumschancengesetz ist die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) eine beschlossene Sache. Doch welche Vorgaben sich genau ergeben werden, ist zurzeit noch in der Erarbeitungsphase: Das Bundesfinanzministerium plant, hierzu ein Anwendungsschreiben zu veröffentlichen und hat bereits aktuell einen 16-seitigen Entwurf herausgegeben. Dieser Entwurf dient zunächst verschiedenen Verbänden als Diskussionsgrundlage, bevor dann eine endgültige Veröffentlichung – ggf. auch mit Änderungen – für den Beginn des 4. Quartals 2024 geplant ist.

Für viele Unternehmer wird die E-Rechnung auf jeden Fall dazu führen, dass Prozesse umgestellt werden müssen und weiter in Richtung Digitalisierung gedacht werden muss. Daher lohnt es sich, dieses Thema frühzeitig zu bedenken, um ausreichend Zeit für die Anpassung interner Prozesse zu haben. (mehr …)

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Es hat schon eine Tradition, dass wir im Sommer mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam ein Sommerfest feiern und uns meist zum Grillen und gemütlichen Beisammensein treffen. In diesem Jahr haben wir uns gedacht, dass es auch schön wäre, wenn einmal die Familien mit dabei wären – so dass man sich auch etwas kennenlernt und in einem größeren Kreis zusammen feiern kann. So trafen wir uns zum Grillfest im DJK Clubheim in Prinzbach, wo wir einen gemütlichen Abend mit leckerem Gegrillten in sehr entspannter Atmosphäre zusammen verbrachten. Für Spaß bei den Kids war auch gesorgt – mit Luftballons und Spielestationen. Partystimmung bis spät in den Abend und viele gute Gespräche – ein gelungener Abend für das ganze Team!

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Nach einigen Diskussionen hat Ende April das EU-Parlament das europäische Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Eine entsprechende Richtline (Sorgfaltspflicht-Richtlinie/ Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) wurde verabschiedet. Diese soll Unternehmen in Europa verpflichten, ihre Lieferketten unter Aspekten der Wahrung der Menschenrechte und Prüfung der Arbeitspraktiken zu überprüfen. Dies bedeutet eine starke Belastung der Unternehmen, die dadurch künftig auch in die Verantwortung für in der Lieferkette vorgeschaltete Unternehmen treten müssen. Auch wird die Umsetzung schwierig und nur mit einem gewissen bürokratischen Aufwand zu bewältigen sein. Über das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) geht die Richtlinie deutlich hinaus. (mehr …)

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Mit dem Wachstumschancengesetz wurden die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur E-Rechnung im B2B-Geschäft ab 2025 geschaffen. Das Thema der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich, d.h. für Geschäftsbeziehungen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen, ist bei weitem nicht neu. So gab es in den vergangenen Jahren verschiedene Versuche, mit unterschiedlichen Verfahren und Formaten den Weg der Digitalisierung auch in der Rechnungsstellung bzw. im Empfang von Rechnungen zu beschreiten. Nun werden die Vorgaben und die Zeitschiene konkret.

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Am Freitag, 22.03.2024, stimmte der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zu, so dass nun die seit langem geplanten steuerlichen Änderungsmaßnahmen in Kraft treten können. Das Gesetz wurde deutlich gegenüber dem noch im November vorliegenden Beschluss verändert. Einige Aspekte wurden wie geplant, andere mit gewissen Änderungen beschlossen, wieder andere wurden auch gestrichen. Insgesamt wurde das Entlastungsvolumen deutlich reduziert. Wir stellen Ihnen die wichtigsten steuerlichen Änderungen vor. Einige Maßnahmen gelten schon für das Jahr 2023, während die meisten ab 2024 oder auch noch später in Kraft treten.

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Seit dem 01.07.2020 wurde mit dem Corona Steuerhilfegesetz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 ein ermäßigter Steuersatz für Speisen festgelegt (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke unterlagen aber nach wie vor dem Regelsteuersatz. Nachdem diese befristete Regelung mehrfach bis zum 31.12.2023 verlängert wurde, läuft die Steuersenkung nun aus. So müssen ab dem 01.01.2024 die Steuersätze wieder auf 19 % auch für Speisen angehoben werden.

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Eigentlich wollten wir Ihnen in diesem Newsletter ausführlich über das Wachstumschancengesetz berichten, das der Bundestag am 17.11.2023 verabschiedet hat. Doch die Zustimmung im Bundesrat blieb aus: In seiner Sitzung am 24.11.2023 verwies der Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstumschancengesetz) zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss. Es gibt zahlreiche Nachbesserungs- und Änderungswünsche. (mehr …)

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Aktuell ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in aller Munde. Es geht darum, Whistleblower oder auch Hinweisgeber unter besonderen Schutz zu stellen und vor Sanktionen zu bewahren. Das HinSchG regelt dabei insbesondere den Schutz von natürlichen Personen bei Meldungen von Verstößen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Hintergrund ist die EU-Whistleblower-Richtlinie (WBRL), die 2019 in der Europäischen Union entwickelt wurde und nun in nationales Recht umgesetzt wurde. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wird nun auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter relevant. Diese werden ab Dezember 2023 verpflichtet sein, Hinweisgebersysteme aufzubauen bzw. bereitzuhalten, so dass einerseits Meldungen idealerweise auch anonym und sanktionsfrei erfolgen können und gleichzeitig eine Aufklärung entsprechend erfolgen muss.

Wir beschreiben kurz, was mit Blick auf den Hinweisgeberschutz für Unternehmen aus unserer Sicht relevant ist. (mehr …)

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Am etwas trüberen und leicht regnerischen Morgen des vergangenen Freitags machten wir uns mit gemischten Gefühlen auf den Weg zum Betriebsausflug – war das Event ja Outdoor geplant. Doch der Wettergott meinte es gut mit uns, denn kaum waren wir mit dem Bus in Hausach angekommen, hörte es auch schon wieder auf zu regnen und die Sonne kam recht schnell heraus. Ideal für unsere Wanderung auf dem Abenteuerpfad. Gegen Mittag fanden wir uns dann an der Burg Husen ein – wo uns schon ein mittelalterliches Empfangskomitee rund um Jürgen Clever (alias Graf Heinrich VI) von Burgerleben begrüßte. Mit Burgwurst und Vesperwecken wurden wir dann bestens verpflegt, bevor wir uns mittelalterlichen Spielen, Armbrustschießen, Tanzen, Schwertkampf etc. widmeten. Es war ein sehr gemütlicher und kurzweiliger Nachmittag mit richtig guter Stimmung im Team. Am Abend kehrten wir in den Gasthof Kinzigstrand ein und ließen den Tag gemütlich ausklingen.

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Vor der Sommerpause bereits angekündigt, nun aber nach einigen Diskussionen endlich im Entwurf veröffentlicht:  das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“.  Der Entwurf enthält auf 287 Seiten (!) zahlreiche (steuerliche) Änderungen, die auszugsweise vorgestellt werden.

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