Internationale Steuerthemen
Die Internationalisierung in der Unternehmenswelt schreitet voran – kaum ein Unternehmen ist heute nur noch rein in Deutschland tätig, sondern hat zumindest Absatz oder Aufträge im Ausland, ausländische Arbeitnehmer bzw. entsandte Mitarbeiter oder Lieferungen und Leistungen ausländischer Unternehmen. Gerade für mittelständische Unternehmen und Konzerne aus Industrie und Handwerk, aber auch im Baugewerbe oder Handel müssen immer komplexere Regelungen beachtet werden. Unsere Kanzlei legt deshalb einen Schwerpunkt auf die Fachberatung für Internationales Steuerrecht und ist hierbei Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Viele unserer Kunden müssen sich heute auch mit Fragen befassen, die grenzüberschreitender Natur sind – wir unterstützen dabei.
Grenzüberschreitende Umsatzsteuerproblematik
Im internationalen Kontext lauern viele Fallstricke im Bereich der Umsatzsteuer, sowohl wenn das Unternehmen Lieferungen und Leistungen im Ausland erbringt oder von ausländischen Unternehmen bezieht. Besonders relevant ist diese Thematik z.B. bei
- innergemeinschaftlichem Erwerb von Waren,
- Ausfuhr und Einfuhr von Waren,
- Reihengeschäften (z.B. Geschäfte mit mehrern Lieferungen oder Warenbewegungen),
- innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (z.B. Geschäften zwischen Lieferant, Erstabnehmer und Endabnehmer),
- Bauleistungen durch ausländische Unternehmen.
Doppelbesteuerung
Zwischen verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Doppelbesteuerungsabkommen und Regelungen, wie verfahren wird, wenn Unternehmen Leistungen erbingen bzw. Einkünfte erzielen, die in mehreren Ländern versteuert werden müssten. Durch zielgerichtete und strategische Strukturierung von Geschäften kann man in vielen Fällen doppelte Belastungen vermeiden und bares Geld sparen!
Wir unterstützen Sie z.B. durch
- die steuerliche Beratung mit Blick auf Doppelbesteuerungsabkommen,
- die Optimierung von grenzüberschreitenden Steuertatbeständen,
- die Erledigung der notwendigen Formalitäten.
Internationale Konzernbesteuerung
Mit wachsender Internationalität des Geschäfts steigen die Anforderungen an eine konzernweite Steuerpolitik. Eine effiziente, international übergreifende Steuerplanung kann helfen, die Steuerlast insgesamt zu reduzieren und den gesetzlichen Vorgaben für inländische und ausländische Konzerngesellschaften gerecht zu werden. Wir beraten z.B. hinsichtlich
- konzernweiter Steuerplanung,
- Verrechnungspreismodellen,
- Besteuerung grenzüberschreitender Transaktionen,
- gruppenweiter Steuerharmonisierung.
Ausländische Betriebsstätten
Haben Unternehmen im Ausland Betriebsstätten, also unselbstständige Teile des Unternehmens (z.B. reine Produktionshallen, Lager oder Anlagen), so gelten für diese ebenfalls (landes-) steuerliche Pflichten, die jeweils abzugrenzen und zu definieren sind.
Wir beraten Sie insbesondere mit Blick auf
- die Verteilung des Besteuerungsrechts auf verschiedene Staaten,
- die sogenannte „Steuerentstrickung“,
- eine räumliche Abgrenzung und Zuweisung von Einkünften und Umsätzen,
- eine Gewerbesteuerzerlegung.
Arbeitnehmerentsendung
Will man Arbeitnehmer ins Ausland senden – z.B. für einen Auftrag nach Frankreich oder in die Schweiz – gibt es viele Regelungen zu beachten, wie z.B.
- Mindestlohnthematik,
- Arbeitszeitvorgaben,
- mitzuführende Dokumente/Bescheinigungen,
- Meldepflichten & Fristen etc.
Grenzgänger
Gerade hier in Grenznähe zu Frankreich und der Schweiz pendeln zahlreiche Arbeitnehmer zu ihrem Arbeitsplatz im Ausland – seien es Deutsche, die in Frankreich oder in der Schweiz arbeiten (Grenzgänger), oder aber Schweizer oder Franzosen, die in Deutschland arbeiten (Grenzpendler). Wir informieren Sie unter anderem darüber,
- wie die Einkünfte versteuert werden,
- welche Auflagen und Sonderregelungen mit Blick auf die Grenznähe greifen,
- welche steuerlichen Gestaltungsoptionen existieren.