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Bundestag und Bundesrat haben im Dezember das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 verabschiedet. Damit bringt die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg und greift wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages auf. Kern sind Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Eine besonders relevante und wesentliche Neuerung gibt es wie im vergangenen Newsletter bereits angedeutet im Bereich der privaten Photovoltaik – Kleinanlagen. Das betrifft die Freistellung von der Einkommen- und von Mehrwertsteuer.

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Aktuell sind Photovoltaik-Anlagen als alternative eigene Energiequellen sehr gefragt – nicht zuletzt durch die Energiekrise und aktuelle Vorgaben, was Sanierungsmaßnahmen betrifft. Steuerlich hat sich mit dem Jahressteuergesetz 2022 hier viel getan, so dass es künftig steuerlich einfacher wird. (mehr …)

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Das Finanzministerium Thüringen hat seine umfangreiche Broschüre „Steuerwegweiser für Vereine“ neu aufgelegt (Stand: Juli 2022).

In der Broschüre, die unter www.iww.de/s6718 heruntergeladen werden kann, werden die steuerlichen Regelungen für Vereine anhand vieler Beispiele erläutert.

 

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Nach wie vor ist Corona ein brennendes Thema und hat weiterhin deutlich negative wirtschaftliche Auswirkungen auf viele Menschen und Unternehmen in Deutschland. Daher gelten auch zunächst bis März 2022 einige steuerliche Erleichterungen für diejenigen, die negativ betroffen sind.

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Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat die Broschüre „Vereine & Steuern“ neu aufgelegt (Stand: Juni 2021). Der Ratgeber wendet sich an Vereinsvorstände (insbesondere an Kassenwarte) und behandelt von der Gemeinnützigkeit bis zur Zuwendungsbestätigung wichtige Themen. Die Broschüre ist auf der Website des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen (unter www.iww.de/sl1675) verfügbar.

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Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer, wenn sie eine Fotovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Broschüre „Hilfe zu Fotovoltaikanlagen“  (Stand: Januar 2021; unter www.iww.de/s4766) neu aufgelegt; dort kann man insbesondere einkommen- und umsatzsteuerliche Fragen nachlesen.

 

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Gutscheine sind für viele Unternehmen ein wichtiges Thema – sei es als Geschenke oder Anreizinstrument zur Mitarbeiterbindung. Wichtig dabei ist inzwischen die Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen.

Dies ist zum einen relevant mit Blick auf die umsatzsteuerlichen Fragen. Doch auch was die Kennzeichnungspflicht (Pflichtangaben) von Gutscheinen betrifft muss besonders aufgepasst werden, da hier die Anforderungen der Finanzverwaltung teilweise über die gesetzlich verankerten Pflichten hinausgehen. (mehr …)

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(Stand 26.01.2021)

Es gibt aktuelle Änderungen bei der Überbrückungshilfe III zu vermelden. Zum einen wurde die maximale monatlich Fördersumme von bisher max. 200.000 bzw. 500.000 EUR auf bis zu 1,5 Mio. EUR erhöht. Zum anderen wurden die Kriterien für die Antragstellung vereinheitlicht und auf nur noch ein einziges Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung beschränkt, und zwar auf einen Umsatzeinbruch von mind. 30 Prozent im jeweiligen Förderzeitraum. Dies ist nun unabhängig von Schließungszeiträumen und direkter oder indirekter Betroffenheit. Änderungen gibt es auch bei der Neustarthilfe für Soloselbständige (die maximale Fördersumme wird auf 7.500 EUR erhöht).

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Gerne möchten wir Sie über ein weiteres Landes-Förderprogramm informieren, die „Digitalisierungsprämie Plus“. Das Wirtschaftsministerium hat in Kooperation mit der L-Bank ein entsprechendes Programm zur Förderung von Digitalisierungsprojekten gestartet, um die Digitalisierung von Unternehmen – gerade auch in der Corona-Pandemie nochmals voranzutreiben.

Im Fokus stehen mittelständische Unternehmen, die EDV-Projekte (z.B. Implementierung neuer CRM- oder ERP-Lösungen) zwischen 10.000 und 200.000 EUR planen und hier finanzielle Unterstützung in Form einer Prämie (Direktzuschuss oder Darlehen mit Tilgungszuschuss) beantragen können.

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Das Bundeskabinett hat beschlossen, die vereinfachten Regelungen und Bedingungen rund um das Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Krise bis Ende 2021 zu verlängern. So sollen die Belastungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgefedert werden. Was soll genau verlängert werden?

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