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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Steuerberatung

Wenn Ihre Erwartungen an einen Steuerberater über das bloße Erstellen von Buchhaltungen und Jahresabschlüssen hinaus gehen, dann sind wir die richtige Kanzlei für Sie.

Unsere besondere Kompetenz liegt in der umfassenden und zukunftsweisenden steuerlichen Beratung. Die Erfahrung aus der Beratung hunderter Unternehmen aus allen Branchen, in Kombination mit der profunden Ausbildung und regelmäßigen Fortbildungen unserer Berater, versetzt uns in die Lage, die aktuell und zukünftig ideale steuerliche Gestaltung für Ihr Unternehmen zu wählen. Unsere Mandanten schätzen es besonders, dass wir komplizierteste Sachverhalte anschaulich und verständlich erläutern.

Unsere Schwerpunkte:

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erben und Schenken kann mit erheblichen Steuerbelastungen einher gehen – sowohl im privaten, aber gerade auch im betrieblichen Bereich, wo die Regelungen in jüngster Zeit verschärft wurden. Wir unterstützen Sie z.B. bei

  • einer frühzeitigen Planung,
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen,
  • Vermögensübertragungen zu Lebzeiten,
  • steuerbegünstigten Übertragungen von Betriebsvermögen,
  • und zeigen auf, wie Sie Steuern sparen können.

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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die Gewerbetreibende auf ihren Gewinn zahlen müssen. Wir ermitteln für Sie

  • die zu zahlende Steuer,
  • prüfen eventuelle Befreiungen,
  • passen je nach wirtschaftlicher Lage die Gewerbesteuer- vorauszahlungen an etc.

Gerade auch bei Umwandlung von Gesellschaften in andere Rechtsformen unterstützen wir gerne in Gewerbesteuerfragen.

Umsatzsteuer

Auf Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens entfällt nach  § 1 Abs. 1 UStG die Umsatzsteuer. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um dieses Thema, z.B.

  • Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung,
  • Höhe des Umsatzsteuersatzes,
  • Umsatzsteuerbefreiungen,
  • Umsatzsteuerausweis etc.

Auch im internationalen Kontext, z.B. bei Dreiecksgeschäften, Reihengeschäften etc. gibt es komplexe Fragestellungen und Stolpersteine, über die wir Sie gerne informieren.

 

Einkommensteuer

Wer kennt das nicht: Jahr für Jahr häufen sich oft Berge von Belegen und Formularen für die Einkommensteuererklärung. Wir übernehmen gerne

  • die Steuererklärung für Sie,
  • helfen Ihnen, alles zu systematisieren,
  • stellen sicher, dass auch wichtige Absetzmöglichkeiten nicht vergessen werden.

Abschreibungen für das häusliche Arbeitszimmer? Werbungskosten korrekt ansetzen? Diese Fragen können Sie gerne uns überlassen!

Körperschaftsteuer

Die Erträge von juristischen Personen, also z.B. Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften oder Stiftungen, unterliegen der Körperschaftsteuer. Wir erstellen für Sie u.a.

  • die Körperschaftsteuererklärung auf Basis der Steuerbilanz,
  • beraten mit Blick auf Hinzurechnungen und Abrechnungen,
  • und beraten Sie mit Blick auf die optimale Gestaltung.

Internationales Steuerrecht

Auch bei grenzüberschreitenden Steuerberatungssachverhalten sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Denn oft sind spezielle Regeln zu beachten um Bußgelder oder zusätzliche Steuerzahlungen zu vermeiden. Relevante Themen sind u.a.

  • die internationale Umsatzsteuerthematik,
  • Doppelbesteuerungsabkommen & Reduzierung der Steuerlast,
  • Entsendung von Arbeitnehmer ins Ausland,
  • Zusammenarbeit mit ausländischen Subunternehmen.

Unsere Kanzlei hat einen Schwerpunkt auf der Fachberatung für Internationales Steuerrecht.

Steueroptimierung

Durch eine individuell angepasste steuerliche Gestaltung kann oft bares Geld gespart werden. Wir unterstützen Sie dabei, in dem wir die richtigen Stellschrauben finden und so die Steuerlast wo es rechtlich möglich ist, senken. Wir optimieren die steuerliche Situation in Ihrem Unternehmen – mit Blick auf verschiedene Gestaltungsoptionen, z.B.

  • Rechtsformen,
  • Geschäftsführergehälter,
  • Privatentnahmen,
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen.

Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer Immobilie muss neben dem Kaufpreis auch Grunderwerbsteuer gezahlt werden – unabhängig davon, ob der Käufer ein unbebautes Grundstück oder ein darauf stehendes Objekt erwirbt. Doch wie hoch fällt die Steuer aus? Wo gibt es Einsparpotenziale?

Wir beraten Sie z.B. mit Blick auf

  • Höhe  der Steuer und Einsparmöglichkeiten,
  • mögliche Steuerbefreiungen,
  • Vermeidung von Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierung etc.

Kapitalertragsteuer

Personen, die Kapitaleinkünfte erzielen, müssen auf diese Kapitalertragsteuer zahlen, sofern die Erträge nicht unter die Sparerfreibeträge fallen. Wir ermitteln für Sie

  • Höhe der Kapitalertragsteuer,
  • erstellen die Kapitalertragsteuererklärung von Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften,
  • unterstützen bei der Verteilung von Freibeträgen,
  • und beraten bei Sonderfällen (z.B. Gesellschafterdarlehen).

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