Blog Events Kanzlei Online Fernunterstützung

Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
Standort Lahr
Standort Seelbach

+

In der aktuellen Situation kann es vorkommen, dass aufgrund knapper Gelder Unternehmer, Selbstständige aber auch Privatpersonen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder erst verspätet nachkommen können.  Um diese Folgen abzumildern hat die Bundesregierung einige Maßnahmen zur Einschränkung von Kündigungen aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie ähnlichen Dauerschuldverhältnissen eingeleitet.

Die Bundesregierung hat als Teil der Corona-Hilfsgesetze vorgesehen, dass ein Kündigungsschutz bei ausbleibender Mietzahlung für die Dauer von zwei Jahren bestehen soll. Mieter (sowohl private wie auch gewerbliche), die aktuell ihren Verpflichtungen aufgrund der Corona-Krise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen können, dürfen demnach nicht gekündigt werden. Mieten sollen dagegen ggf. bei Liquiditätsproblemen gestundet und später gezahlt werden. Auch Leistungen wie Strom, Gas etc. sollen als Dauerschuldverhältnisse unter diesen zusätzlichen Schutz fallen. Auf diese Weise sollen Schuldner, Mieter und Unternehmer geschützt werden, wenn sie temporär nicht all diese Zahlungen leisten können.

Damit wird das Recht bei Miet- oder Pachtverhältnissen dem Mieter wegen Zahlungsrückständen zu kündigen – sofern die Rückstände durch die Corona-Krise bedingt sind – für einen begrenzten Zeitraum eingeschränkt. (Die Regelung ist auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 begrenzt, die Aussetzung der Kündigung gilt für 24 Monate). Die Pflicht zur Zahlung bleibt jedoch unverändert bestehen, die Rückstände müssen bis zum 30.06.2022 beglichen sein.

Die Regelungen führten zuletzt zu Unstimmigkeiten, da große Unternehmen aufgrund von Geschäftsschließungen auch ihre Mieten aussetzen wollten – obwohl (mutmaßlich) ausreichende Mittel dafür zur Verfügung gestanden hätten. Deshalb ist im Einzelfall eine Absprache mit dem Vermieter und eine individuelle Vereinbarung zu empfehlen.

Kategorie(n):

Standorte

Standort Lahr
  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
  • 07821 / 9 54 94 - 0
  • 07821 / 9 54 94 - 177
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Standort Seelbach
  • Kinzigtalblick 3
    77960 Seelbach
  • 07823 / 94 97 - 0
  • 07823 / 94 97 - 197
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden