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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag zahlreichen Maßnahmen im Rahmen einer schnellen Corona-Hilfe zugestimmt. Die bereits angekündigten Unterstützungsmaßnahmen können nun in Kraft treten. Sie sind insbesondere Erleichterungen und finanzielle Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer.

Der Zugang zur Grundsicherung bzw. Hartz IV für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige soll nun in der Krise erleichtert werden. Auch der Bundesrat hat zugestimmt, dass Vermögensprüfungen künftig ausgesetzt werden. Das heißt, dass bei Wegfall von Einkünften durch die aktuelle Krise auch ohne Aufbrauchen des Grundvermögens der Bezug von Hartz IV zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft möglich ist. Ebenso wird die aktuelle Wohnsituation nicht geprüft, d.h. ein Umzug in eine andere (kleinere) Wohnung, ist ebenfalls nicht notwendig. Die Aufwendungen, die der Unternehmer für die Miete erbringt, gelten automatisch als angemessen.

Gleichzeitig gelten diese Erleichterungen auch für ältere und erwerbsgeminderte Personen, wenn sie aktuell erhebliche krisenbedingte Einkommensbußen verzeichnen, ebenso wie für nicht erwerbstätige Personen. Die Regelungen gelten zunächst vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020.

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