Am Freitag, 22.03.2024, stimmte der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zu, so dass nun die seit langem geplanten steuerlichen Änderungsmaßnahmen in Kraft treten können. Das Gesetz wurde deutlich gegenüber dem noch im November vorliegenden Beschluss verändert. Einige Aspekte wurden wie geplant, andere mit gewissen Änderungen beschlossen, wieder andere wurden auch gestrichen. Insgesamt wurde das Entlastungsvolumen deutlich reduziert. Wir stellen Ihnen die wichtigsten steuerlichen Änderungen vor. Einige Maßnahmen gelten schon für das Jahr 2023, während die meisten ab 2024 oder auch noch später in Kraft treten.
Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf Basis von § 65a Sozialgesetzbuch V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Hierzu hatte die Finanzverwaltung mit Schreiben vom 16.12.2021 eine Vereinfachung geschaffen: Bonusleistungen bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person stellen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar und mindern die Sonderausgaben nicht. Diese Regelung wurde bis Ende 2023 befristet – und nun für bis zum 31.12.2024 geleistete Zahlungen verlängert.
Quelle | BMF-Schreiben vom 28.12.2023, Az. IV C 3 – S 2221/20/10012 :005, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 239484
Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss für 2022 endete bereits am 31.12.2023 (gilt insbesondere für AG, GmbH und GmbH & Co. KG). Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat nun aber mitgeteilt, dass es vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird. (mehr …)
Sind auch die (neuen) Vorschriften zur Bewertung der Grundsteuer verfassungswidrig? Entschieden ist diese Frage noch nicht, aber es tut sich etwas. Blickt man allein auf die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1.1.2022 nach dem Bundesmodell, dann ist u. a. beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eine Klage anhängig (Az. 3 K 3142/23). Zudem hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zwei Eilanträgen stattgegeben. Die Verwaltung hat Beschwerde eingelegt (Az. beim BFH: II B 78/23 AdV und II B 79/23 AdV). Es bleibt also spannend!
Am 15.11.2023 hat das Bundeskabinett die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Das Kabinett hat dem Vorschlag der Mindestlohnkommission zugestimmt, wodurch der Mindestlohn ab 01.01.2024 auf 12,41 EUR brutto je Zeitstunde angehoben wird. Zum 01.01.2025 wird der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 12,82 EUR brutto je Zeitstunde steigen. (mehr …)
Zwar hat der Bundestag am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz bereits verabschiedet, so dass wir alle mit Änderungen ab 2024 rechneten. Doch die Zustimmung im Bundesrat blieb aus: In seiner Sitzung am 24.11.2023 verwies der Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstumschancengesetz) zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss. Es gibt zahlreiche Nachbesserungs- und Änderungswünsche. (mehr …)
Aktuell ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in aller Munde. Es geht darum, Whistleblower oder auch Hinweisgeber unter besonderen Schutz zu stellen und vor Sanktionen zu bewahren. Das HinSchG regelt dabei insbesondere den Schutz von natürlichen Personen bei Meldungen von Verstößen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Hintergrund ist die EU-Whistleblower-Richtlinie (WBRL), die 2019 in der Europäischen Union entwickelt wurde und nun in nationales Recht umgesetzt wurde. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wird nun auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter relevant. Diese werden ab Dezember 2023 verpflichtet sein, Hinweisgebersysteme aufzubauen bzw. bereitzuhalten, so dass einerseits Meldungen idealerweise auch anonym und sanktionsfrei erfolgen können und gleichzeitig eine Aufklärung entsprechend erfolgen muss.
Wir beschreiben kurz, was mit Blick auf den Hinweisgeberschutz für Unternehmen aus unserer Sicht relevant ist. (mehr …)
Am 29.09.2023 ist es soweit – der Seelbacher Ausbildungstag steht an! Auch wir sind mit dabei, denn wir bilden aus!. Jetzt für einen Einstieg 2024 oder 2025 informieren!
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Die internationale Besteuerung von Unternehmen steht vor einem grundlegenden Wandel. 138 Staaten haben sich im Rahmen der OECD auf eine faire Aufteilung von Besteuerungsrechten und eine globale effektive Mindestbesteuerung mit einem einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent geeinigt – eine echte Revolution im internationalen Steuerrecht. Nun hat das Bundesministerium für Finanzen (kurz BMF) einen Referentenentwurf für die Umsetzung vorgelegt. Wir stellen den Gesetzentwurf kurz vor. (mehr …)
Full-House beim Fachkräfte-Poker: In der Veranstaltung des Unternehmernetzwerkes Seelbach am 11. Juli 2023 geht es um die betriebliche Vorsorgeleistungen im Fokus der Mitarbeitergewinnung und -bindung. Es erwarten Sie spannende Vorträge und eine Podiumsdiskussion zu diesen Themen, auch von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rudolf Streif. (mehr …)
Aus verschiedenen Gründen steht zurzeit die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer (sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene) zur Debatte. Inzwischen wurden bereits mehrere Musterklagen in verschiedenen Bundesländern und auch Musterklagen gegen das Modell in Baden-Württemberg eingereicht. Daher stellt sich die Frage, ob Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide ratsam sind.
Kürzlich hat das Land Baden-Württemberg die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen („Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW“) verabschiedet und möchte damit energieintensive kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind.
Die Anträge können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), auch Familienunternehmen, Einzelunternehmer oder Soloselbständige bis zum 15. Juni 2023 direkt bei der L-Bank stellen. Die Fördervoraussetzungen zum Bezug dieser Hilfen sind jedoch sehr restriktiv definiert. (mehr …)
Unser aktuelles Kanzleimagazin Steuernews Ortenau 2023 ist erschienen.
Wir sind als Kanzlei ganzheitlich und mit einem breiten Beratungsspektrum aufgestellt. Unsere Beraterinnen und Berater haben sich für dieses Magazin daher Themen ausgesucht, die in der Beratungspraxis immer wieder aufkommen und die für viele Mandanten spannend sein dürften. Besonders stolz sind wir zudem auf die Berichte aus der Praxis: Viele von Ihnen arbeiten sehr erfolgreich mit uns und so freut es uns umso mehr, wenn jemand bereit ist, Erfahrungen zu teilen und über die umgesetzten Projekte zu berichten. Doch auch das „Drumherum“ darf nicht zu kurz kommen. Wir wollen Ihnen Einblicke in die Aktivitäten unserer Kanzlei geben, und auch zeigen, was für ein tolles Team hinter dem allem steht. Denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen die erfolgreiche Arbeit unserer Kanzlei erst möglich!
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Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz PStTG) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und somit ein grenzüberschreitender, automatischer Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Was bedeutet dies konkret?
Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber von Plattformen, wie z.B. Amazon oder eBay ihre Nutzer ab dem Erreichen bestimmter jährlicher Einnahme-Grenzen der Finanzverwaltung zu melden. (mehr …)
Weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz betreffen die Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung. Die Homeoffice-Pauschale wird fortgeführt und verbessert. Ab 2023 können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bisher waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Hier im Detail: