
Am 29.09.2023 ist es soweit – der Seelbacher Ausbildungstag steht an! Auch wir sind mit dabei, denn wir bilden aus!. Jetzt für einen Einstieg 2024 oder 2025 informieren!
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Am 29.09.2023 ist es soweit – der Seelbacher Ausbildungstag steht an! Auch wir sind mit dabei, denn wir bilden aus!. Jetzt für einen Einstieg 2024 oder 2025 informieren!
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Die internationale Besteuerung von Unternehmen steht vor einem grundlegenden Wandel. 138 Staaten haben sich im Rahmen der OECD auf eine faire Aufteilung von Besteuerungsrechten und eine globale effektive Mindestbesteuerung mit einem einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent geeinigt – eine echte Revolution im internationalen Steuerrecht. Nun hat das Bundesministerium für Finanzen (kurz BMF) einen Referentenentwurf für die Umsetzung vorgelegt. Wir stellen den Gesetzentwurf kurz vor. (mehr …)
Full-House beim Fachkräfte-Poker: In der Veranstaltung des Unternehmernetzwerkes Seelbach am 11. Juli 2023 geht es um die betriebliche Vorsorgeleistungen im Fokus der Mitarbeitergewinnung und -bindung. Es erwarten Sie spannende Vorträge und eine Podiumsdiskussion zu diesen Themen, auch von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Rudolf Streif. (mehr …)
Aus verschiedenen Gründen steht zurzeit die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer (sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene) zur Debatte. Inzwischen wurden bereits mehrere Musterklagen in verschiedenen Bundesländern und auch Musterklagen gegen das Modell in Baden-Württemberg eingereicht. Daher stellt sich die Frage, ob Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide ratsam sind.
Kürzlich hat das Land Baden-Württemberg die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen („Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW“) verabschiedet und möchte damit energieintensive kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind.
Die Anträge können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), auch Familienunternehmen, Einzelunternehmer oder Soloselbständige bis zum 15. Juni 2023 direkt bei der L-Bank stellen. Die Fördervoraussetzungen zum Bezug dieser Hilfen sind jedoch sehr restriktiv definiert. (mehr …)
Unser aktuelles Kanzleimagazin Steuernews Ortenau 2023 ist erschienen.
Wir sind als Kanzlei ganzheitlich und mit einem breiten Beratungsspektrum aufgestellt. Unsere Beraterinnen und Berater haben sich für dieses Magazin daher Themen ausgesucht, die in der Beratungspraxis immer wieder aufkommen und die für viele Mandanten spannend sein dürften. Besonders stolz sind wir zudem auf die Berichte aus der Praxis: Viele von Ihnen arbeiten sehr erfolgreich mit uns und so freut es uns umso mehr, wenn jemand bereit ist, Erfahrungen zu teilen und über die umgesetzten Projekte zu berichten. Doch auch das „Drumherum“ darf nicht zu kurz kommen. Wir wollen Ihnen Einblicke in die Aktivitäten unserer Kanzlei geben, und auch zeigen, was für ein tolles Team hinter dem allem steht. Denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen die erfolgreiche Arbeit unserer Kanzlei erst möglich!
Blättern Sie hier durch das Magazin als Flipbook.
Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz PStTG) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und somit ein grenzüberschreitender, automatischer Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Was bedeutet dies konkret?
Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber von Plattformen, wie z.B. Amazon oder eBay ihre Nutzer ab dem Erreichen bestimmter jährlicher Einnahme-Grenzen der Finanzverwaltung zu melden. (mehr …)
Weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz betreffen die Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung. Die Homeoffice-Pauschale wird fortgeführt und verbessert. Ab 2023 können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bisher waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Hier im Detail:
Bundestag und Bundesrat haben im Dezember das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 verabschiedet. Damit bringt die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg und greift wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages auf. Kern sind Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Eine besonders relevante und wesentliche Neuerung gibt es wie im vergangenen Newsletter bereits angedeutet im Bereich der privaten Photovoltaik – Kleinanlagen. Das betrifft die Freistellung von der Einkommen- und von Mehrwertsteuer.
Der Bundesrat hat dem Inflationsausgleichsgesetz am 25.11.2022 zugestimmt. Angesichts der hohen Inflation wurden insbesondere das Kindergeld (für das erste, zweite und dritte Kind) und der Grundfreibetrag noch weiter angehoben als ursprünglich geplant. (mehr …)
Montag - Donnerstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
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