Wirtschaftsprüfung
Nach § 316 HGB sind alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie Ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB und Konzerne gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen. Mit Blick auf Bonitätsnachweise oder Bankkonditionen unterziehen sich manchmal Unternehmen auch einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung.
Die Durchführung der gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfung wird durch unsere darauf spezialisierte Wirtschaftsprüfungsabteilung nach den Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung der Verlautbarungen des IDW von einem unserer routinierten Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Neben klassischen Jahresabschlussprüfungen führen wir überdies regelmäßig Spezialprüfungen durch.
Prüfung von Jahresabschlüssen
Als Wirtschaftsprüfer haben wir umfangreiche Expertise in der Prüfung von Jahresabschlüssen, sowohl für mittelgroße, wie auch große Kapitalgesellschaften und Konzerne. Unsere Leistungen für Sie sind u.a.
- die Beratung, ob und in welchem Umfang das Unternehmen prüfungspflichtig ist,
- die konkreten Prüfungstätigkeiten (Prüfung von Bilanz, GuV und Lagebericht etc.),
- die Erstellung eines Abschlusstestats für den Jahresabschluss.
Konzernprüfung
Gemäß § 316 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen und testieren. Diese Aufgaben können wir für Sie übernehmen. Dabei prüfen wir
- Einzelabschlüsse von Konzerngesellschaften,
- Konzernabschlüsse (Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Konzernkapitalflussrechnung, Konzerneigenkapitalspiegel)
- Konzernlageberichte,
- Spezialbereiche (Spezialprüfungen).
Prüfung von Stiftungen
Wir verfügen über umfassende Erfahrungen in der Prüfung von Stiftungen, angefangen mit
- der Prüfungen von Jahresabschlüssen,
- über spezielle Prüfungen der satzungsmäßigen Verwendung von Stiftungsmitteln,
- der Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung,
- Prüfung der Erhaltung des Stiftungsvermögens bis hin zu
- individuellen Prüfungsanliegen, wie z.B. der Gemeinnützigkeit.
Spezialprüfungen
In manchen Fällen gelten für Unternehmen besondere Prüfungsvorschriften, z.B. bei Kapitalerhöhungen bzw. -herabsetzungen, bei bestimmten Formen von Unternehmensgründungen, Liquidation oder Umwandlung oder für bestimmte Gewerbetreibende, z.B. Bauherren bzw. Bauträger.
Wir führen u.a. folgende Sonderprüfungen durch:
- Gründungsprüfungen (z.B. bei Gründung einer AG oder bei Wechsel der Rechtsform),
- Prüfung bei Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung,
- MaBV-Prüfungen (Prüfungen nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV),
- Liquidationsprüfungen.
Unternehmensbewertungen
Bei verschiedenen Anlässen kann ein professionell ermittelter und realistischer Unternehmenswert gefragt sein, z.B. im Rahmen der Unternehmensnachfolge, bei Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder gewisser Anteile, bei Fusionen, für die Kalkulation der Altersvorsorge, für Kredite und Finanzierungen oder bei Abfindung von Gesellschaftern.
Als Wirtschaftsprüfer führen wir Unternehmensbewertungen nach den gängigen und je nach Anlass passenden Verfahren durch:
- Ertragswertverfahren nach IDW-S1,
- Discounted Cash Flow Verfahren nach IDW-S1,
- Multiplikatorenverfahren
- Substanzwertverfahren.
Due Diligence Prüfung
Gerade bei Unternehmenskauf bzw. -verkauf empfiehlt sich eine eingehende Chancen- und Risikobewertung. Wir führen gerne eine gesamtheitliche Due Diligence Analyse durch oder beschränken uns auf
- Financial Due Diligence (wirtschaftlich, bilanziell),
- Tax Due Diligence (steuerlich),
- Legal Due Diligence (rechtlich),
- Commercial Due Diligence (Geschäftsmodell, die Markt- und Wettbewerbssituation, Wachstumspotenzial),
- Real Estate Due Diligence (Grundbesitz),
- sonstige Due Diligence Bereiche (z.B.: technisch, auf Mitarbeiter bezogen etc.).