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Anfang Juli hat die Koalition ihre Reformpläne veröffentlicht – u. a. sollen Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden. Die Reform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Das Entlastungsvolumen soll ca. 10 Mrd. EUR pro Jahr betragen.
Wichtig: Vorerst handelt es sich „nur“ um die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Die Ergebnisse müssen erst in einen Gesetzesentwurf überführt werden und es müssen der Bundestag sowie der Bundesrat zustimmen. Mit Änderungen bzw. Ergänzungen ist also durchaus zu rechnen, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen. Einen Ausblick, was hier aber vorgeschlagen wurde, möchten wir Ihnen trotzdem geben.  (mehr …)

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Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen sie keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher galt diese Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs und konnte nicht widerrufen werden. Doch das hat sich mit Wirkung ab dem 1.7.2026 geändert, sodass Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren können. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können ihre Entscheidung nunmehr einmalig rückgängig machen. (mehr …)

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Wird Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat geliefert, kann die Lieferung umsatzsteuerfrei sein. Doch was gilt, wenn die zugesagte Gelangensbestätigung ausbleibt und sich die Angaben des Käufers später als falsch herausstellen? Der Bundesfinanzhof stärkt sorgfältig handelnde Unternehmer: Für den Vertrauensschutz ist eine Gelangensbestätigung nicht zwingend erforderlich. (mehr …)

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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen grundsätzlich bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche vorliegen, muss das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären. (mehr …)

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Arbeiten Beschäftigte dauerhaft im Ausland, regelmäßig in Kundenräumen oder auf länger laufenden Baustellen, kann dadurch eine steuerliche Betriebsstätte entstehen. Das Bundesfinanzministerium hat seine Auffassung hierzu nun ausführlich konkretisiert. (mehr …)

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Ab 2027 wird künftig erstmals ein Mindesthebesatz von 280 % (statt bislang 200 %) gelten. Die Gemeinden behalten zwar grundsätzlich ihre Hebesatzautonomie, nach unten gibt es jedoch eine feste Grenze. Ziel der Neuregelung ist es, Steuervorteile durch besonders niedrige Gewerbesteuerhebesätze in einzelnen Gemeinden zu begrenzen.  (mehr …)

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