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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Lohngestaltung & Lohnbuchhaltung

Löhne und Gehälter sind ein sehr komplexes Thema, das weit über die reine Abrechnung und pünktliche Bezahlung der Mitarbeiter hinaus geht. Viele rechtliche und formale Fragen (z.B. zur Meldung von Mitarbeitern) sind zu beachten, steuerliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle und nicht zuletzt gibt es im Bereich Lohn viele Stellschrauben und Gestaltungsoptionen für attraktive und gleichzeitig steuersparende Zusatzleistungen und Lohnvorteile. So können hier Win-Win Situationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen werden.

Meldung von Mitarbeitern

Wird ein Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter geschlossen, so sind diverse Meldungen zu beachten, denn sonst drohen Bußgelder. Wir informieren Sie über die Meldeverpflichtungen, seien es

  • Arbeitsamt (Betriebsnummer)
  • Sozialversicherung
  • Krankenkasse
  • Berufsgenossenschaft/ Unfallversicherung
  • Gesundheitsamt

Die entsprechenden Formulare stellen wir überdies in unserem Mandantenportal direkt für Sie bereit.

Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung

Ihre Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung ist bei uns in den besten Händen, denn wir unterstützen Sie in weit mehr als nur der korrekten Verbuchung von Löhnen. Wir erledigen für Sie alle anstehenden Aufgaben pünktlich und gewissenhaft, wie z.B.

  • Lohn- und Gehaltsbuchführung,
  • Lohnsteueranmeldungen,
  • Abwicklung der Sozialabgaben,
  • Erstellung von Überweisungsträgern/ Zahlungsverkehrsdaten,
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaften,
  • Reisekostenabrechnungen.

 

Lohnoptimierung

Mehr Netto vom Brutto! Arbeitgeber haben vielfältige Möglichkeiten, Löhne und Gehälter attraktiver zu machen. Durch gezielte Gestaltung erzielt der Arbeitnehmer bei gleichem Bruttoverdienst mehr Nettoeinkommen. Mögliche Stellschrauben sind z.B.

  • betriebliche Altersvorsorge,
  • steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
  • Dienstwagen/Diensttelefon,
  • betriebliche Krankenversicherung und Unfallversicherung,
  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung und viele mehr.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Attraktive Zusatzleistungen zum Bruttoeinkommen stellen einen echten Mehrwert dar, sowohl für die Arbeitnehmer, wie auch für den Arbeitgeber, der so bei seinen Mitarbeitern punktet. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind z.B.
  • Fahrtkostenzuschüsse und Tankgutscheine,
  • Zuschüsse für Sachbezüge,
  • Diensthandy zur privaten Nutzung,
  • vergünstigte Fitnessstudio-Mitgliedschaften,
  • Kindergartenzuschuss,
  • Kantinen- oder Essensgutscheine etc.
Doch die Leistungen bergen so manche Tücken! Wir zeigen Ihnen auf, worauf man achten muss, damit es am Ende nicht Ärger mit dem Finanzamt gibt.

Altersvorsorge

Habe ich später genügend Rente, um davon leben zu können? Welche Möglichkeiten gibt es, um mir eine ordentliche Rente für das Alter aufzubauen?

Wir beraten Sie in diesen Fragen, auch mit Blick auf

  • betriebliche Altersvorsorgemodelle,
  • Zusatzversicherungen,
  • Notfallplanung,
  • Regelungen bei Erbschaft und Schenkung,
  • Steuervorteile je nach Rentenmodell etc.

 

Lohn im Baugewerbe (Baulohn)

Der Lohn für Mitarbeiter im Baugewerbe ist anders aufgebaut als in anderen Branchen, was sich auf die Abrechnung und entsprechenden Lohnbescheinigungen auswirkt. Hintergrund sind die Besonderheiten im Gewerbe, wie z.B. die Wetterabhängigkeit, das saisonale Geschäft und Saisonkurzarbeit. Entsprechend gibt es unterschiedliche Lohnbestandteile, wie den Tarifstundenlohn und entsprechende Zuschläge (z.B. Mehraufwandswintergeld und Zuschusswintergeld in den Wintermonaten), die es – je nach Art der Tätigkeit und Art des Baugewerbes – zu beachten gilt. Auch entsprechende Meldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) sind speziell.

Wir unterstützen Sie in dieser recht komplexen Abrechnung und stehen in allen Fragen rund um das Thema zur Verfügung.

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  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
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