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Eine weitere Säule des staatlichen Corona-Schutzschilds macht der Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus, der vor allem zur Sicherung großer Unternehmen dienen soll – über Liquiditätsgarantien bis hin zu staatlichen Beteiligungen. Eine Antragstellung erfolgt hier direkt beim Bundeswirtschaftsministerium.

Das BMF listet auf, dass so großvolumige Hilfen gewährt werden können, insbesondere in Ergänzungen zu den bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW.

Folgende Mittel hat der Bund hierfür bereitgestellt:

  • 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen
  • 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
  • 100 Milliarden Euro für Beteiligung an der Refinanzierung der KfW-Programme.

Was bedeutet dies konkret?

Die KfW stellt im Rahmen der verschiedenen Hilfsprogramme Liquidität (in Form von zinsgünstigen Krediten) zur Verfügung und übernimmt hier große Teile der Risikoabsicherung. Ebenso können Bürgschaften übernommen werden – z.B. auch über die Hausbank und dann bei der Bürgschaftsbank.

Zudem sind nun Bundesmittel mobilisiert worden, um staatliche Liquiditätsgarantien für Unternehmen geben zu können. Für große Unternehmen (i.d.R. ab 250 Mitarbeiter) können so beispielsweise Garantien gegeben werden, so dass diese Liquiditätsengpässe überleben und sich am Kapitalmarkt refinanzieren können. Außerdem kann der Bund Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals ergreifen, in dem er sich z.B. an Unternehmen direkt beteiligt. Beispielsweise der Erwerb von Anteilen, stillen Beteiligungen o.Ä., was wieder Kapital den Unternehmen zuführt. Eine staatliche Beteiligung an Unternehmen setzt jedoch immer auch eine entsprechende Kontrolle und staatliche Beschränkungen voraus, d.h. der Staat behält sich hier vor, Ausschüttungsbegrenzungen aufzuerlegen, die Verwendung der Mittel einzuschränken etc. So soll sichergestellt werden, dass die Staatsgelder zur Rettung der Unternehmen und nicht missbräuchlich zur Bereicherung verwendet werden.

 

 

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