Die Minijob-Zentrale hat jüngst darüber informiert, wann und wie geringfügig Beschäftigte (Minijobber) von der Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale profitieren können.
Hintergrund: Bei der Übungsleiterpauschale (bzw. dem Übungsleiterfreibetrag) und der Ehrenamtspauschale handelt es sich um steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen. Die Beträge wurden zum 1.1.2026 wie folgt erhöht:
- Übungsleiterpauschale um 300 EUR auf 3.300 €,
- Ehrenamtspauschale um 120 EUR auf 960 €.
Ob die jeweilige Pauschale angewendet werden kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Grob zusammengefasst gelten diese Bedingungen: (mehr …)
Kategorie(n): Neue Steuergesetze, Verwaltungsanweisungen