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Ursprünglich sollte das Steuerfortentwicklungsgesetz bereits am 18.10.2024 vom Bundestag verabschiedet werden. Es wurde aber von der Tagesordnung genommen, da man sich innerhalb der Koalition nicht einigen konnte. Im Dezember hat der Finanzausschuss eine geänderte Fassung des Gesetzentwurfs „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ vorgelegt, die nun durch den Bundestag verabschiedet wurde. Auch der Bundesrat stimmte in seiner letzten Sitzung für dieses Jahr am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zu. Daher ist nun der Weg frei für einige Änderungen, die dem Ausgleich der kalten Progression dienen sollen, unter anderem auch der Erhöhung des Kindergeldes ab 2025.

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Am 29.10.2024 wurde das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2024, Nr. 323). Aus steuerlicher Sicht hervorzuheben ist sicherlich die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege. Bislang galt eine Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von grundsätzlich zehn Jahren. Diese Frist ist nun auf acht Jahre verkürzt worden (§ 147 Abs. 3 der Abgabenordnung und § 257 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs). Die Erleichterung gilt grundsätzlich bereits dann, wenn am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes (1.1.2025) die bisherige 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen war. (mehr …)

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Zum Jahreswechsel steht das Jahressteuergesetz 2024 an, das mit umfangreichen, teils größeren und teils kleineren Änderungen einhergeht. Am 22.11. 2024 hat der Bundesrat dem bereits im Vormonat durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt.

Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer vor:

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Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Diese Neuregelung gilt auch für (gemeinnützige) Vereine.(mehr …)

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Die Steuerklassenkombination III und V soll ab 2030 abgeschafft werden. Es soll eine Überführung in die Steuerklasse IV mit Faktor erfolgen. Das Ehegattensplitting soll indes bestehen bleiben. Dies geht aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz hervor (Regierungsentwurf vom 24.7.2024). Dadurch hätten Ehepartner mit einem deutlich unterschiedlichen Bruttoeinkommen unterjährig mitunter ein niedrigeres Nettogesamteinkommen. Für die endgültige Höhe der Einkommensteuer kommt es aber weiterhin auf die Einkommensteuererklärung an. (mehr …)

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Der Bundesrat hat dem Postrechtsmodernisierungsgesetz Anfang Juli 2024 zugestimmt. Dadurch werden insbesondere die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert. Folgerichtig erfolgte auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten (z. B. Steuerbescheiden).  Hintergrund: Das Problem, „Recht zu haben, aber es nicht zu bekommen“, ergibt sich immer dann, wenn ein Steuerbescheid zu einer zu hohen Steuerfestsetzung führt, es jedoch versäumt wurde, innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat Einspruch einzulegen. Für den fristgerechten Eingang beim Finanzamt kommt es darauf an, wann der Bescheid bekannt gegeben wurde und wann die Einspruchsfrist endet.

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Mit dem Wachstumschancengesetz ist die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) eine beschlossene Sache. Doch welche Vorgaben sich genau ergeben werden, ist zurzeit noch in der Erarbeitungsphase: Das Bundesfinanzministerium plant, hierzu ein Anwendungsschreiben zu veröffentlichen und hat bereits aktuell einen 16-seitigen Entwurf herausgegeben. Dieser Entwurf dient zunächst verschiedenen Verbänden als Diskussionsgrundlage, bevor dann eine endgültige Veröffentlichung – ggf. auch mit Änderungen – für den Beginn des 4. Quartals 2024 geplant ist.

Für viele Unternehmer wird die E-Rechnung auf jeden Fall dazu führen, dass Prozesse umgestellt werden müssen und weiter in Richtung Digitalisierung gedacht werden muss. Daher lohnt es sich, dieses Thema frühzeitig zu bedenken, um ausreichend Zeit für die Anpassung interner Prozesse zu haben. (mehr …)

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Die gesetzlichen Altersrenten werden im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7.2024 (erstmals bundeseinheitlich) um 4,57 % steigen. Die entsprechende Anpassung hat das Bundeskabinett im April beschlossen. Sie wurde nun vom Bundesrat am 14. Juni bestätigt. Hiervon profitieren rund 21 Millionen Rentner.  (mehr …)

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Die in den §§ 267, 267a Handelsgesetzbuch (HGB) normierten monetären Schwellenwerte (Bilanzsumme und Umsatzerlöse) wurden angehoben (Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften, BGBl I 2024, Nr. 120). Die Anhebung der Schwellenwerte geht für die begünstigten (oft kleinen) Unternehmen mit einer Neueinstufung in eine niedrigere Größenklasse und damit einer Reduzierung von Berichtspflichten einher. Sofern gewünscht, können die neuen Werte bereits für den Jahresabschluss 2023 genutzt werden (Wahlrecht). Verpflichtend gelten die neuen Werte für nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre.

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Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Recht der Personengesellschaften mit Wirkung zum 1.1.2024 reformiert. Dadurch entstanden Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer, die nun aber durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz „vom Tisch sind“.

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Durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 sinkt die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Neuregelungen wie folgt zusammengefasst:  (mehr …)

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Wie bereits im vorherigen Newsletter angekündigt, so wird der ermäßigte Steuersatz für Speisen bei Verzehr im Restaurant leider auslaufen, so dass ab 01.01.2024 wieder 19 Prozent Umsatzsteuer für Speisen ausgewiesen werden müssen. Ausnahmen sind nach wie vor Speisen zum Mitnehmen oder bei Lieferservice.

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Auch wenn einige Gesetze noch vertagt wurden und es auch kein Jahressteuergesetz wie in den vorherigen Jahren gibt, so gibt es doch einige steuerliche Änderungen, die bereits zum 01.01.2024 in Kraft treten. Einige Regelungen, die möglicherweise für Sie relevant sein könnten, wollen wir kurz vorstellen. (mehr …)

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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen beschlossen. Hintergrund: Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 15.12.2022 auf die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie) geeinigt. Wir haben über das damals in der Planung befindliche Mindeststeuergesetz bereits ausführlicher berichtet: https://www.himmelsbach-streif.de/newsartikel/einfuehrung-eines-mindeststeuergesetzes. (mehr …)

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Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde das Recht der Personengesellschaften reformiert. Insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurden zahlreiche Bestimmungen geändert oder neu eingefügt. Das Gesetz wurde bereits Mitte 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet, es tritt aber „erst“ zum 1.1.2024 in Kraft. Daher sollte in den nächsten Monaten geprüft werden, ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.  (mehr …)

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