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Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 eine Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Ziel ist eine deutliche Bürokratieentlastung, bevor das Gesetz später durch die EU-Richtlinie CSDDD ersetzt wird. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor. Es handelt sich um einen Gesetzesentwurf, der vom Kabinett verabschiedet worden, aber noch nicht in endgültiges Recht umgesetzt wurde.

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Eine allgemeine Senkung der Stromsteuer – etwa für private Haushalte – ist derzeit nicht vorgesehen. Bereits im Frühsommer hatte die Bundesregierung entsprechende Pläne aufgegeben. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der bestehenden Stromsteuer-Entlastung vor. Diese Entlastung gilt weiterhin ausschließlich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft.

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Die Bundesregierung beabsichtigt, die ursprünglich geplante Abschaffung der Steuervergünstigung für Agrardiesel zurückzunehmen. Nach aktueller Planung soll den Landwirten ab dem Jahr 2026 erneut die volle Rückerstattung der Energiesteuer auf in der Landwirtschaft verwendeten Diesel gewährt werden. (mehr …)

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Ab Januar 2026 soll es Entlastung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen geben. Der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025, in dem die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 auf 7 % vorgesehen ist, ist aktuell im Gesetzgebungsprozess. Es gilt dann ein reduzierter Steuersatz von 7 % auf Speisen (nicht auf Getränke – hier fällt weiterhin der reguläre Steuersatz an).

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen haben kürzlich einen Referentenentwurf für das „Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ vorgelegt. Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu stärken und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen einfacher zugänglich zu machen. (mehr …)

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Mit Beschluss von Bundestag und Bundesrat wurde die Mietpreisbremse in Deutschland bis zum 31.12.2029 verlängert – ursprünglich war es bis Ende 2025 befristet. Ziel bleibt es, Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor stark steigenden Mieten zu schützen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit vermietetem Wohnungsbestand – etwa im Betriebs- oder Privatvermögen – ergeben sich daraus konkrete Auswirkungen. (mehr …)

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Im letzten Newsletter berichteten wir bereits über das Investitionsprogramm. Nun hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” am 11.7.2025 zugestimmt. Die Investitionsanreize für neues Wachstum sind somit „in trockenen Tüchern.“ Neben der Ausweitung des Forschungszulagengesetzes enthält das Gesetz insbesondere folgende Maßnahmen:  (mehr …)

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Ursprünglich sollte das Steuerfortentwicklungsgesetz bereits am 18.10.2024 vom Bundestag verabschiedet werden. Es wurde aber von der Tagesordnung genommen, da man sich innerhalb der Koalition nicht einigen konnte. Im Dezember hat der Finanzausschuss eine geänderte Fassung des Gesetzentwurfs „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ vorgelegt, die nun durch den Bundestag verabschiedet wurde. Auch der Bundesrat stimmte in seiner letzten Sitzung für dieses Jahr am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zu. Daher ist nun der Weg frei für einige Änderungen, die dem Ausgleich der kalten Progression dienen sollen, unter anderem auch der Erhöhung des Kindergeldes ab 2025.

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Am 29.10.2024 wurde das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2024, Nr. 323). Aus steuerlicher Sicht hervorzuheben ist sicherlich die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege. Bislang galt eine Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von grundsätzlich zehn Jahren. Diese Frist ist nun auf acht Jahre verkürzt worden (§ 147 Abs. 3 der Abgabenordnung und § 257 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs). Die Erleichterung gilt grundsätzlich bereits dann, wenn am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes (1.1.2025) die bisherige 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen war. (mehr …)

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Zum Jahreswechsel steht das Jahressteuergesetz 2024 an, das mit umfangreichen, teils größeren und teils kleineren Änderungen einhergeht. Am 22.11. 2024 hat der Bundesrat dem bereits im Vormonat durch den Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt.

Wir stellen Ihnen die wichtigsten Neuerungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer vor:

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Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Diese Neuregelung gilt auch für (gemeinnützige) Vereine.(mehr …)

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Die Steuerklassenkombination III und V soll ab 2030 abgeschafft werden. Es soll eine Überführung in die Steuerklasse IV mit Faktor erfolgen. Das Ehegattensplitting soll indes bestehen bleiben. Dies geht aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz hervor (Regierungsentwurf vom 24.7.2024). Dadurch hätten Ehepartner mit einem deutlich unterschiedlichen Bruttoeinkommen unterjährig mitunter ein niedrigeres Nettogesamteinkommen. Für die endgültige Höhe der Einkommensteuer kommt es aber weiterhin auf die Einkommensteuererklärung an. (mehr …)

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Der Bundesrat hat dem Postrechtsmodernisierungsgesetz Anfang Juli 2024 zugestimmt. Dadurch werden insbesondere die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert. Folgerichtig erfolgte auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten (z. B. Steuerbescheiden).  Hintergrund: Das Problem, „Recht zu haben, aber es nicht zu bekommen“, ergibt sich immer dann, wenn ein Steuerbescheid zu einer zu hohen Steuerfestsetzung führt, es jedoch versäumt wurde, innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat Einspruch einzulegen. Für den fristgerechten Eingang beim Finanzamt kommt es darauf an, wann der Bescheid bekannt gegeben wurde und wann die Einspruchsfrist endet.

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Mit dem Wachstumschancengesetz ist die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung) eine beschlossene Sache. Doch welche Vorgaben sich genau ergeben werden, ist zurzeit noch in der Erarbeitungsphase: Das Bundesfinanzministerium plant, hierzu ein Anwendungsschreiben zu veröffentlichen und hat bereits aktuell einen 16-seitigen Entwurf herausgegeben. Dieser Entwurf dient zunächst verschiedenen Verbänden als Diskussionsgrundlage, bevor dann eine endgültige Veröffentlichung – ggf. auch mit Änderungen – für den Beginn des 4. Quartals 2024 geplant ist.

Für viele Unternehmer wird die E-Rechnung auf jeden Fall dazu führen, dass Prozesse umgestellt werden müssen und weiter in Richtung Digitalisierung gedacht werden muss. Daher lohnt es sich, dieses Thema frühzeitig zu bedenken, um ausreichend Zeit für die Anpassung interner Prozesse zu haben. (mehr …)

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Die gesetzlichen Altersrenten werden im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7.2024 (erstmals bundeseinheitlich) um 4,57 % steigen. Die entsprechende Anpassung hat das Bundeskabinett im April beschlossen. Sie wurde nun vom Bundesrat am 14. Juni bestätigt. Hiervon profitieren rund 21 Millionen Rentner.  (mehr …)

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