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Die Minijob-Zentrale hat jüngst darüber informiert, wann und wie geringfügig Beschäftigte (Minijobber) von der Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale profitieren können.

Hintergrund: Bei der Übungsleiterpauschale (bzw. dem Übungsleiterfreibetrag) und der Ehrenamtspauschale handelt es sich um steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen. Die Beträge wurden zum 1.1.2026 wie folgt erhöht:

  • Übungsleiterpauschale um 300 EUR auf 3.300 €,
  • Ehrenamtspauschale um 120 EUR auf 960 €.

Ob die jeweilige Pauschale angewendet werden kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Grob zusammengefasst gelten diese Bedingungen: (mehr …)

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Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 Einkommensteuergesetz (EStG) dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde stattdessen eine Strompreispauschale eingeführt. (mehr …)

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Seit dem 1. Januar 2026 gilt mit dem Aktivrentengesetz eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Die grundsätzlichen Eckpunkte – insbesondere der steuerfreie Freibetrag von bis zu 2.000 EUR monatlich – wurden bereits vorgestellt. In der Praxis stellen sich jedoch zahlreiche Detailfragen, die für eine korrekte Umsetzung entscheidend sind. (mehr …)

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Zum Jahreswechsel 2025/2026 geben wir eine kurze Übersicht über weitere steuerliche Änderungen, die für Unternehmen relevant sind. Die einzelnen Punkte wurden bereits in den vergangenen Newslettern ausführlich erläutert; hier sind sie nochmals kompakt zusammengefasst: (mehr …)

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Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 19. Dezember 2025 im Bundesrat verabschiedet wurde, wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter gestärkt. Die Reform erleichtert Unternehmen die Einrichtung von Betriebsrenten, verbessert die Mitnahme von Anwartschaften beim Arbeitgeberwechsel und erweitert die Möglichkeiten für Sozialpartnermodelle.

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Ebenfalls noch vor Weihnachten wurde das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter („Aktivrentengesetz“) verabschiedet. Diese bedeutende sozial‑ und steuerpolitische Neuerung tritt bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft. Sie schafft klare finanzielle Anreize für Beschäftigte, die über die gesetzliche Regelaltersgrenze hinaus arbeiten – und kann auch für Unternehmen relevant sein, die ältere Fachkräfte beschäftigen oder binden möchten. Bei der Aktivrente handelt es sich nicht um eine separate Rentenleistung, sondern um einen steuerlichen Freibetrag auf Arbeitslohn. Ein steuerfreier Freibetrag von bis zu 2.000  EUR pro Monat (also bis zu 24.000 EUR jährlich) ist nun möglich.   (mehr …)

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Mit Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember 2025 ist das Steueränderungsgesetz 2025 noch vor Jahresende in Kraft getreten. Das Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit steuerlichen Entlastungen und Anpassungen, die sowohl Unternehmen als auch Arbeitgeber unmittelbar betreffen. Auch wenn wir die Punkte im Entwurf bereits in den Vormonaten vorgestellt hatten, möchten wir nun noch einmal die verabschiedeten Punkte zum Jahreswechsel zusammenfassen.
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Ab dem 1. Januar 2026 werden sich die Steuerspielregeln zur Vorsorgepauschale, die bei Ermittlung des monatlichen Lohnsteuerabzugs zu berücksichtigen ist, grundlegend ändern.  Hier die wichtigsten Infos, was neu ist und wie die Vorsorgepauschale 2026 ermittelt wird. (mehr …)

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Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 eine Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Ziel ist eine deutliche Bürokratieentlastung, bevor das Gesetz später durch die EU-Richtlinie CSDDD ersetzt wird. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor. Es handelt sich um einen Gesetzesentwurf, der vom Kabinett verabschiedet worden, aber noch nicht in endgültiges Recht umgesetzt wurde.

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Eine allgemeine Senkung der Stromsteuer – etwa für private Haushalte – ist derzeit nicht vorgesehen. Bereits im Frühsommer hatte die Bundesregierung entsprechende Pläne aufgegeben. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der bestehenden Stromsteuer-Entlastung vor. Diese Entlastung gilt weiterhin ausschließlich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft.

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Die Bundesregierung beabsichtigt, die ursprünglich geplante Abschaffung der Steuervergünstigung für Agrardiesel zurückzunehmen. Nach aktueller Planung soll den Landwirten ab dem Jahr 2026 erneut die volle Rückerstattung der Energiesteuer auf in der Landwirtschaft verwendeten Diesel gewährt werden. (mehr …)

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Ab Januar 2026 soll es Entlastung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen geben. Der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025, in dem die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 auf 7 % vorgesehen ist, ist aktuell im Gesetzgebungsprozess. Es gilt dann ein reduzierter Steuersatz von 7 % auf Speisen (nicht auf Getränke – hier fällt weiterhin der reguläre Steuersatz an).

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen haben kürzlich einen Referentenentwurf für das „Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ vorgelegt. Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu stärken und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen einfacher zugänglich zu machen. (mehr …)

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Mit Beschluss von Bundestag und Bundesrat wurde die Mietpreisbremse in Deutschland bis zum 31.12.2029 verlängert – ursprünglich war es bis Ende 2025 befristet. Ziel bleibt es, Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor stark steigenden Mieten zu schützen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit vermietetem Wohnungsbestand – etwa im Betriebs- oder Privatvermögen – ergeben sich daraus konkrete Auswirkungen. (mehr …)

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Im letzten Newsletter berichteten wir bereits über das Investitionsprogramm. Nun hat der Bundesrat dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” am 11.7.2025 zugestimmt. Die Investitionsanreize für neues Wachstum sind somit „in trockenen Tüchern.“ Neben der Ausweitung des Forschungszulagengesetzes enthält das Gesetz insbesondere folgende Maßnahmen:  (mehr …)

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