
Die gesetzlichen Anforderungen zur Kassenführung sehen gewisse Meldepflichten für elektronische Aufzeichnungssysteme vor – sie betreffen alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden.
Kategorie(n): Ratgeber, Topthema