Rechnungen
Die E-Rechnung kommt: Papier sparen & Prozesse vereinfachen!
Die E-Rechnung kommt: Papier sparen & Prozesse vereinfachen!
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinenlesbaren Datensätzen zu akzeptieren bzw. empfangen zu können.
Die Gebührenrechnungen unserer Kanzlei werden wir ab 2025 als E-Rechnung versenden. Sie erhalten dann unsere Rechnungen per E-Mail, die von der DATEV bereitgestellt wird. Die E-Rechnung wird Ihnen künftig bequem an eine von Ihnen gewünschte E-Mail-Adresse versendet und kann im PDF-Format betrachtet werden.
Der elektronische Weg bietet sowohl Ihnen als auch uns erhebliche Vorteile:
Wir bitten Sie, uns die Erklärung zum elektronischen Rechnungsversand 2025 zukommen zu lassen.
Lesen Sie gern auch die Hinweise zum Empfang von E-Rechnungen.
PDF Download Erklärung zum elektronischen Rechnungsversand 2025.
Wechseln Sie jetzt auf Bezahlung per Bankeinzug und profitieren Sie von Erleichterungen im Arbeitsalltag:
Sie gehen garantiert kein Risiko ein!
Um Ihnen die Zahlung unserer Buchhaltungs- bzw. Abschlussrechnungen zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, diese per Lastschrifteinzug von Ihrem Girokonto abbuchen zu lassen. Der zu zahlende Betrag wird am Fälligkeitstag unter Angabe der Kundennummer und der Rechnungsnummer von Ihrem Konto abgebucht. Dies erspart Ihnen den Weg zur Bank.
Zur Teilnahme am Lastschrifteinzug füllen Sie bitte die Einzugsermächtigung aus und schicken diese unterschrieben an uns zurück.
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden.
PDF-Download Einzugsermächtigung
Wir bedanken uns im Voraus für die Kooperation und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
| Montag - Donnerstag: | 8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag: | 8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr |