Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet, ist die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 2. Hs. EStG zu gewähren.
Im vorliegenden Sachverhalt war streitig, ob die Abgeltung für nicht genommene Urlaubstage der ermäßigten Besteuerung gemäß § 34 Abs. 1 EStG zu unterwerfen ist. Das Finanzgericht München hat dies bejaht und der Klage stattgegeben. (mehr …)
Kategorie(n): Aktuelle Urteile