Wird Ware in einen anderen EU-Mitgliedstaat geliefert, kann die Lieferung umsatzsteuerfrei sein. Doch was gilt, wenn die zugesagte Gelangensbestätigung ausbleibt und sich die Angaben des Käufers später als falsch herausstellen? Der Bundesfinanzhof stärkt sorgfältig handelnde Unternehmer: Für den Vertrauensschutz ist eine Gelangensbestätigung nicht zwingend erforderlich. (mehr …)
Kategorie(n): Aktuelle Urteile