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Da nach wie vor viele Unternehmen stark von der Corona-Pandemie und den aktuellen Maßnahmen betroffen sind, wurde auch für 2022 eine weitere Überbrückungshilfe angesetzt, die Überbrückungshilfe IV. Diese muss erneut über prüfende Dritte – wie beispielsweise uns als Steuerberater – über die entsprechende Plattform beantragt werden. Grundvoraussetzung für eine Antragstellung ist nach wie vor, dass Unternehmen massive Umsatzeinbußen verzeichnen, die auf die anhaltende Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Der Förderzeitraum ist Januar bis März 2022.

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erstellt am: 01.02.2022
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Es gibt wieder Neuigkeiten: Die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus  sollen über den September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Dies wurden in einer Pressemitteilung am 08.09.2021 bekannt gegeben. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus sollen dabei weitgehend beibehalten werden. Die FAQs werden derzeit überarbeitet – wir informieren Sie, wenn es hier Details gibt. (mehr …)

erstellt am: 10.09.2021
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Mit der Überbrückungshilfe III Plus können Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler vom 1. Juli bis 30. September 2021 eine weitere Förderung – analog zur Überbrückungshilfe III erhalten. Einige Dinge verändern sich allerdings gegenüber der Überbrückungshilfe III, wie dem aktuellen FAQ-Katalog zu entnehmen ist.

Wir fassen die wichtigsten Aspekte für Sie zusammen. (mehr …)

erstellt am: 18.08.2021
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Im Jahr 2020, gleich zu Beginn der Corona-Krise konnten Unternehmen eine Soforthilfe des Landes erhalten. Diese Soforthilfe – d.h. für Unternehmen in Baden-Württemberg über die L-Bank – richtete sich an Unternehmen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind und massive Liquiditätsengpässe erlitten haben. Für diese wurde diese Hilfe schnell und formlos gewährt, damit die Unternehmen aktuellen Zahlungsverpflichtungen nachkommen konnten. Je nach Größe konnten Unternehmen und Solo-Selbständige Gelder von bis zu 30.000 EUR als Einmalzahlung für 3 Monate erhalten.

Die Mittel wurden damals bewilligt unter Ankündigung, dass es ggf. zu Nachprüfungen kommen kann, ob die Mittelempfänger berechtigt waren, ob die Höhe der Finanzhilfe korrekt war oder ob möglicherweise Rückzahlungen vorgenommen werden müssen. Diese stichprobenhaften Prüfungen starten nun – erste unserer Mandanten wurden aufgefordert, entsprechende Berechnungen und Antragsgrundlagen zur Nachprüfung des Berechtigungsnachweises vorzulegen. (mehr …)

erstellt am: 18.08.2021
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Wer in Kontakt mit Corona-Infizierten war oder sich in bestimmten Hochrisikogebieten aufgehalten hat, erhält in vielen Fällen von den Gesundheitsbehörden die Aufforderung, sich in Quarantäne bzw. häusliche Absonderung zu begeben. Doch inzwischen gibt es hier in einigen Fällen Ausnahmen im Zusammenhang mit Impfung und Genesung. Es ist wichtig, sich genau zu informieren, ob überhaupt, wie lange und unter welchen Bedingungen die Quarantäne gilt. Denn im Falle, dass sich ein Arbeitnehmer irrtümlicherweise in Quarantäne begibt, so greift die Regelung zur Verdienstausfallentschädigung nicht – die Quarantäne wäre dann unbezahlt!

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erstellt am: 28.07.2021
Kategorie(n): Allgemein, Lohngestaltung & Lohnbuchhaltung, CoronaInfo


Aktuell gibt es nachträgliche Änderungen zur Überbrückungshilfe III zu vermelden. Sie betreffen die Förderbedingungen, die bisher nicht gesetzlich geregelt sind, sondern in FAQs konkretisiert und regelmäßig angepasst werden. Am 30.06.2021 erfolgte jüngst eine Anpassung, die im Bereich der Instandsetzungen für Antragsteller ggf. nachteilige Änderungen mit sich bringt. Insbesondere wurde nun explizit konkretisiert, dass Ausgaben für Renovierungs- und Umbauarbeiten nicht angesetzt werden dürfen, sofern sie nicht ursächlich im Zusammenhang mit Corona stehen.

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erstellt am: 26.07.2021
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Verlängerung der Überbrückungshilfe bis September

Aufgrund der aktuellen Situation und weiterhin andauernder Corona-bedingten Schließungen bzw. Einschränkungen in einigen Branchen hat die Bundesregierung beschlossen, die Überbrückungshilfe III bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Unter dem Namen Überbrückungshilfe III Plus sollen ab Juli 2021 die bisherigen Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III weitgehend übernommen und um eine Restart-Prämie zusätzlich ergänzt werden. Mit dieser sollen Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Ebenfalls wird die Neustarthilfe bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt. (mehr …)

erstellt am: 10.06.2021
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo


Weitere umsatzsteuerliche Änderungen zum 01.07.2021 gibt es im Bereich des (Online-) Verkaufs von Waren über den Versandweg an private Abnehmer (B2C).

Die bislang bekannte Versandhandelsregelung des § 3c UStG für Lieferungen von Waren an Privatabnehmer (B2C) mit einzelnen Lieferschwellen je EU-Land wird zum 30.06.2021 aufgehoben und eine EU-weite Gesamtlieferschwelle eingeführt. Ab dem 01.07.2021 gilt der neue Begriff des Fernverkaufs, der im neu gefassten § 3c UStG geregelt wird.

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Elektronische Schnittstelle (Online-Marktplätze) § 3 Abs. 3a UStG

Durch das sogenannte Digitalpaket der EU und die Neuregelung des § 3 Abs. 3a UStG wird bei bestimmten Waren­lie­fe­run­gen, die über eine sog. „elektronische Schnitt­stelle“ (bspw. Amazon-Marketplace, eBay u.a.) unterstützt werden, eine neue Lie­fer­kettenfiktion geschaffen. Diese bewirkt, dass der Betreiber der elektronischen Schnittstelle unterscheiden muss, ob eine Lieferung an einen Unternehmer oder an einen Privatabnehmer vorliegt und danach die Umsatzsteuer zu bemessen ist.

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erstellt am: 10.06.2021 | von: Katrin Kunz
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung


Die Bundesregierung hat Nachbesserungen in Bezug auf die Hilfspakete vorgenommen: Besonders hervorzuheben ist hierbei der Eigenkapitalzuschuss um die Substanz der Unternehmen, die nun besonders lange bereits an den Schließungen durch den Lockdown leiden, zu stärken. Je nach Dauer eines massiven Umsatzeinbruchs ab November 2020 von mindestens 50 Prozent können so zusätzliche Zuschüsse auf Basis der förderfähigen Fixkosten bei der Überbrückungshilfe III beantragt werden.
Auch gibt es weitere Verbesserungen, wie beispielsweise hinsichtlich der Förderhöhe bei der Fixkostenerstattung, zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Branchen im Rahmen der Überbrückungshilfe III sowie Erleichterungen bei der Neustarthilfe.

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erstellt am: 09.04.2021
Kategorie(n): Allgemein, CoronaInfo

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