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Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz PStTG) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und somit ein grenzüberschreitender, automatischer Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Was bedeutet dies konkret?

Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber von Plattformen, wie z.B. Amazon oder eBay ihre Nutzer ab dem Erreichen bestimmter jährlicher Einnahme-Grenzen der Finanzverwaltung zu melden. (mehr …)

erstellt am: 27.02.2023 | von: Martin Himmelsbach
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung


Weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz betreffen die Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung.  Die Homeoffice-Pauschale wird fortgeführt und verbessert. Ab 2023 können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bisher waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Hier im Detail:

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erstellt am: 23.12.2022
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Lohngestaltung & Lohnbuchhaltung


Bundestag und Bundesrat haben im Dezember das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 verabschiedet. Damit bringt die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg und greift wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages auf. Kern sind Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Eine besonders relevante und wesentliche Neuerung gibt es wie im vergangenen Newsletter bereits angedeutet im Bereich der privaten Photovoltaik – Kleinanlagen. Das betrifft die Freistellung von der Einkommen- und von Mehrwertsteuer.

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erstellt am: 23.12.2022
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung


Der  Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 einer steuerfreien Arbeitgeber-Inflationsausgleichsprämie zugestimmt. Arbeitgeber können damit freiwillig bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialabgabenfrei an ihre Arbeitnehmer auszahlen.

Das Gesetz wurde am 25.10.2022 – also erst deulich später – verkündet und ist nun in Kraft getreten. Rückwirkend ab 01.10.2022 sind Zahlungen des Arbeitgebers zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 EUR von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit.

Zeitlich ist die Regelung befristet. Bis zum 31.12.2024 kann die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden.

Welche Anforderungen ergeben sich für Arbeitgeber?  (mehr …)

erstellt am: 10.10.2022
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Lohngestaltung & Lohnbuchhaltung


Im Rahmen der Grundsteuerreform steht aktuell die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte vor der Tür.

Gerne möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf den aktuellen Zeitplan hinweisen.

Zudem haben wir eine Sonderseite eingerichtet: www.himmelsbach-streif.de/grundsteuer. (mehr …)

erstellt am: 10.06.2022
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung


Weitere umsatzsteuerliche Änderungen zum 01.07.2021 gibt es im Bereich des (Online-) Verkaufs von Waren über den Versandweg an private Abnehmer (B2C).

Die bislang bekannte Versandhandelsregelung des § 3c UStG für Lieferungen von Waren an Privatabnehmer (B2C) mit einzelnen Lieferschwellen je EU-Land wird zum 30.06.2021 aufgehoben und eine EU-weite Gesamtlieferschwelle eingeführt. Ab dem 01.07.2021 gilt der neue Begriff des Fernverkaufs, der im neu gefassten § 3c UStG geregelt wird.

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Elektronische Schnittstelle (Online-Marktplätze) § 3 Abs. 3a UStG

Durch das sogenannte Digitalpaket der EU und die Neuregelung des § 3 Abs. 3a UStG wird bei bestimmten Waren­lie­fe­run­gen, die über eine sog. „elektronische Schnitt­stelle“ (bspw. Amazon-Marketplace, eBay u.a.) unterstützt werden, eine neue Lie­fer­kettenfiktion geschaffen. Diese bewirkt, dass der Betreiber der elektronischen Schnittstelle unterscheiden muss, ob eine Lieferung an einen Unternehmer oder an einen Privatabnehmer vorliegt und danach die Umsatzsteuer zu bemessen ist.

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erstellt am: 10.06.2021 | von: Katrin Kunz
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung


Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber ein seit längerem erwartetes Reformpaket für gemeinnützige Organisationen und deren Förderer geschnürt. Für Vereine gibt es daher dieses Jahr einige Veränderungen – angefangen mit der Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale, über Änderungen der Mittelverwendungsregelungen bis hin zur Mittelweitergabe. Wir informieren Sie hier.

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erstellt am: 16.02.2021 | von: Silke Himmelsbach
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung


Wer aktuell energetische Sanierungen vornimmt, kann unter bestimmten Bedingungen von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Sanierungsmaßnahmen, die gleichzeitig auch Energie sparen, sollen im Rahmen des Klimaschutzpakets gefördert werden. Ein Steuerbonus von bis zu 20 Prozent der Sanierungsmaßnahme (max. 40.000 EUR) ist in vielen Fällen eine Alternative zu den bisherigen Förderprogrammen.

Wichtig: Der seit 2020 geltende Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen erfordert, dass der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn als Nachweis für die Förderung eine entsprechende Bescheinigung über die Sanierungsmaßnahme ausstellt. Diese muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellt werden.

Da dieses Thema zurzeit viele Handwerker bewegt, möchten wir gerne nochmals über den Hintergrund der Förderung informieren.

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In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie sind das Arbeiten im Homeoffice und das Reduzieren von Kontakten besonders wichtig. Mehr denn je wird dadurch deutlich, welche Vorteile die Digitalisierung von Prozessen auch in der Kommunikation mit Steuerberater mit sich bringt:
Pendelordner ade! Die Vorteile eines digitalen Belegaustauschs liegen klar auf der Hand – Zeit und Aufwand wird gespart. Summiert man, auf was man alles verzichten kann – der Transport des Pendelordners zum Berater, die Ordner selbst, Papier- und Druckkosten, Schränke, Lagerfläche, zusätzliches Verwaltungspersonal – merkt man, dass man wirklich Geld sparen kann. Scanne ich meine Belege direkt ein, erstelle ich Rechnungen elektronisch oder speichere die digital empfangenen Dokumente in einem System, habe ich zudem eine viel bessere Sicherheit, alles erfasst zu haben und kann jederzeit nachschauen und die Belege einfacher finden.

Gerade in Zeiten wie diesen wird zudem vieles einfacher, wenn man „kontaktlos“ digital arbeiten kann, beispielsweise nicht extra Unterlagen zum Berater bringen muss und so den Kontakt reduzieren kann. Gleichzeitig können auch eigene Mitarbeiter auf diese digitalen Daten von überall, auch von zuhause aus, zugreifen und diese weiterbearbeiten. Will man Präsenzzeiten reduzieren, so ist die Digitalisierung ein großer Vorteil.

Wie funktioniert die Digitalisierung der Finanzprozesse? Das digitale Büro – online, papierlos, von zuhause aus klingt sehr verlockend, doch wie komme ich dahin? (mehr …)

erstellt am: 02.02.2021 | von: Martin Himmelsbach
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung

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