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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Ein sehr brisantes Thema, das im vergangenen Jahr viel diskutiert und nun im Rahmen der steuerlichen Neuerungen für 2020 umgesetzt wurde, ist die (Neu-) Regelung von Sachbezügen.

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen – oder auch Gutscheine o.Ä. – so handelt es sich hierbei um Sachbezüge. Sachbezüge sind als „Sachlohn“ grundsätzlich steuerpflichtig. Laut Einkommensteuergesetz bleiben Sachzuwendungen an Mitarbeiter bis zu 44 EUR brutto pro Monat steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und nach § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV sozialversicherungsfrei. Hier gibt es nun einige Einschränkungen –

ganz zentral ist dabei die Unterscheidung zwischen Geldlohn und Sachlohn. Wir stellen Ihnen vor, was sich geändert hat.

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Das Thema Digitalisierung ist in aller Munde und verändert die Unternehmenswelt. Längst sind nicht mehr nur große, sondern auch mittelständische und kleine Unternehmen betroffen. Zur Umsetzung von digitalen Prozessen werden vermehrt Software-Lösungen eingesetzt – seien es ERP-Systeme, Datenmanagementsysteme, elektronische Shopsysteme o.Ä. Diese Software-Lösungen finden auch Eingang in die Bilanz, als immaterielle Vermögensgegenstände. Doch wie genau? Das Thema der Bilanzierung von Software und EDV-Lösungen ist komplex.

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Jeder Unternehmer bibbert ein wenig, wenn eine Betriebsprüfung ins Haus steht. Wurden alle meine Aufwendungen richtig verbucht, so dass der Betriebsprüfer nichts zu bemängeln hat? Hier ist die sogenannte Präsentiertellertheorie wichtig.

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Schon lange ist es für die Bundesregierung ein Ziel, Steuerschlupflöcher und strategische Steuergestaltung insbesondere bei grenzüberschreitenden Formen so einzudämmen, dass Betrug und Steuerhinterziehung ein Riegel vorgeschoben wird. Das BMF hat im Herbst 2019 einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingebracht. Damit soll eine EU-Richtlinie (sog. Amtshilferichtlinie, ergänzt durch die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der Europäischen Union vom 25. Mai 2018) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen am 20.12.2019 zugestimmt.
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Kürzlich berichteten wir bereits, dass mit Blick auf die elektronische Kasse künftig die neue Technische Sicherheitseinrichtung TSE notwendig sein soll, ggf. bereits ab nächstem Jahr für bestimmte Kassensysteme. Nachdem die Vorgaben für elektronische Kassen nochmals konkretisiert wurden, galt ursprünglich, dass ab 01.01.2020 und in Ausnahmefällen ab 01.01.2022 die Geräte mit einer zertifizierten TSE umgerüstet werden müssen. Hier ist nun auf Bund-Länder-Ebene entschieden worden, dass es zunächst einen Aufschub bis zum 30.09.2020 gibt. (mehr …)


Nach wie vor gibt es aktuell viele Unternehmen, die sich der Krise befinden, wirtschaftlich schwächeln und die aufgrund mangelnder finanzieller Reserven mittelfristig auf die Insolvenz zusteuern. Bevor es jedoch in die Insolvenz geht, kann vieles zur Rettung getan werden. Im Rahmen einer Unternehmenssanierung kann das Unternehmen finanziell und strukturell neu aufgestellt werden um die Insolvenz zu vermeiden. Dabei gibt es eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen und Strategien, die wir Ihnen vorstellen wollen. (mehr …)


Hört man den Begriff „Verfahrensdokumentation“ – noch dazu im finanzwirtschaftlichen Kontext – so ist das in der Regel kein Grund zu großer Freude. Neuer Behördenwahn, Chaos im Dokumentenmanagement, noch mehr aufzuschreiben, noch mehr zu prüfen. Die Vorgabe, dass Verfahren – seien es elektronische oder klassische – gesetzeskonform ausgestaltet sein müssen, ist dagegen schon sehr alt. (mehr …)

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