Am 15.11.2023 hat das Bundeskabinett die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Das Kabinett hat dem Vorschlag der Mindestlohnkommission zugestimmt, wodurch der Mindestlohn ab 01.01.2024 auf 12,41 EUR brutto je Zeitstunde angehoben wird. Zum 01.01.2025 wird der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 12,82 EUR brutto je Zeitstunde steigen. (mehr …)
Zwar hat der Bundestag am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz bereits verabschiedet, so dass wir alle mit Änderungen ab 2024 rechneten. Doch die Zustimmung im Bundesrat blieb aus: In seiner Sitzung am 24.11.2023 verwies der Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstumschancengesetz) zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss. Es gibt zahlreiche Nachbesserungs- und Änderungswünsche. (mehr …)