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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Wer aktuell energetische Sanierungen vornimmt, kann unter bestimmten Bedingungen von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Sanierungsmaßnahmen, die gleichzeitig auch Energie sparen, sollen im Rahmen des Klimaschutzpakets gefördert werden. Ein Steuerbonus von bis zu 20 Prozent der Sanierungsmaßnahme (max. 40.000 EUR) ist in vielen Fällen eine Alternative zu den bisherigen Förderprogrammen.

Wichtig: Der seit 2020 geltende Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen erfordert, dass der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn als Nachweis für die Förderung eine entsprechende Bescheinigung über die Sanierungsmaßnahme ausstellt. Diese muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellt werden.

Da dieses Thema zurzeit viele Handwerker bewegt, möchten wir gerne nochmals über den Hintergrund der Förderung informieren.

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Sie sind vom Corona-Virus und den entsprechenden Maßnahmen betroffen? Wir fassen für Sie zusammen, was Sie aktuell tun können.

Durch die Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Virus sind durch den Shut-Down viele Unternehmen betroffen:

  • Ausfall von Arbeitnehmern, von Absatzmärkten, ggf. auch Engpässe bei Lieferungen
  • Insbesondere in Hotel- und Gaststättenbetrieben vielfache Stornierungen in bisher nie dagewesener Höhe und aktuell geplante Schließungen
  • Vielfach Geschäftsschließungen im Einzelhandel

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Durch die Ausbreitung des Corona-Virus ist die Weltwirtschaft inzwischen erheblich belastet. Produktionsstillstände, Lieferverzögerungen, Arbeitsausfälle durch Quarantäne-Maßnahmen betreffen inzwischen einige Unternehmen weltweit. Auch in Deutschland sind die Auswirkungen spürbar. Die Bundesregierung möchte daher die negativen Folgen abfedern und hat sich auf ein entsprechendes Maßnahmenpaket geeinigt. Dies dient zur Vermeidung von Massenarbeitslosigkeit und Insolvenzen bei Stillstand von einigen Betrieben – ähnlich wie schon in der Wirtschaftskrise 2007. Dazu soll unter anderem die Auszahlung von staatlichem Kurzarbeitergeld erleichtert und länger ermöglicht werden. Wir erklären, wie dies genau funktionieren wird.

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Jeder Unternehmer bibbert ein wenig, wenn eine Betriebsprüfung ins Haus steht. Wurden alle meine Aufwendungen richtig verbucht, so dass der Betriebsprüfer nichts zu bemängeln hat? Hier ist die sogenannte Präsentiertellertheorie wichtig.

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Schon lange ist es für die Bundesregierung ein Ziel, Steuerschlupflöcher und strategische Steuergestaltung insbesondere bei grenzüberschreitenden Formen so einzudämmen, dass Betrug und Steuerhinterziehung ein Riegel vorgeschoben wird. Das BMF hat im Herbst 2019 einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingebracht. Damit soll eine EU-Richtlinie (sog. Amtshilferichtlinie, ergänzt durch die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der Europäischen Union vom 25. Mai 2018) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen am 20.12.2019 zugestimmt.
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Ein Schwerpunkt des kürzlich beschlossenen Klimapakets liegt auf dem Thema Mobilität und Beförderung, denn dies macht einen wesentlichen Teil der CO2 Emissionen aus. Eben dieser CO2 Ausstoß soll nun versteuert werden, was eine gewisse Mehrbelastung der Bürger mit sich bringt.
Daher hat die Regierung beschlossen, an einigen Stellschrauben zu drehen um diese Mehrbelastung wieder auszugleichen. Aktuell verhandelt ein Vermittlungsausschuss. Was ist genau geplant und wie ist der Stand? (mehr …)

erstellt am: 16.12.2019 | von: Katrin Kunz
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Betriebswirtschaftliche Beratung & Analyse


Kürzlich berichteten wir bereits, dass mit Blick auf die elektronische Kasse künftig die neue Technische Sicherheitseinrichtung TSE notwendig sein soll, ggf. bereits ab nächstem Jahr für bestimmte Kassensysteme. Nachdem die Vorgaben für elektronische Kassen nochmals konkretisiert wurden, galt ursprünglich, dass ab 01.01.2020 und in Ausnahmefällen ab 01.01.2022 die Geräte mit einer zertifizierten TSE umgerüstet werden müssen. Hier ist nun auf Bund-Länder-Ebene entschieden worden, dass es zunächst einen Aufschub bis zum 30.09.2020 gibt. (mehr …)


Am 8. November 2019 hat der Bundesrat der Reform der Grundsteuer zugestimmt, so dass nun alle Weichen entsprechend gestellt sind. Das Paket, bestehend aus der Grundgesetzänderung sowie der Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes kann wie geplant in Kraft treten.

Was ändert sich durch die Reform, wann, und welche Punkte sind noch offen?

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Kürzlich hat die Bundesregierung ein Klimapaket verabschiedet, über dessen Tragweite in den Medien viel diskutiert wurde. Wir wollen an dieser Stelle die steuerlichen Aspekte des Paketes beleuchten. In einem Regierungsentwurf wurden nun erste Weichen gestellt, wie die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den Themen der energetischen Gebäudesanierung – erste Maßnahmen sollen schon ab 2020 gelten. (mehr …)


Die Bedeutung des Preises für den Erfolg des Unternehmens wird oftmals unterschätzt. Dabei hat bereits eine kleine Veränderung des Preises einen großen Effekt auf die Profitabilität des Unternehmens. Ein kleines Beispiel verdeutlicht dies: (mehr …)

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