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Mit Blick auf die kleine Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) wurde nun eingeschränkt,  was alles darunter fallen kann. Ab dem 1.1.2020 wird im Gesetz festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind. Diese sind nicht mittels kleiner Sachbezugsfreigrenze begünstigt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG, geändert durch das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“).

Details gibt es hier in unserem Blogbeitrag von Katrin Kunz.

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Wie wir bereits im Blog berichteten: Erst im Vermittlungsausschuss konnten sich der Bundestag und der Bundesrat auf die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht einigen. Damit werden energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen ab 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert. Berufspendler erhalten ab 2021 eine erhöhte Entfernungspauschale ab
dem 21. Kilometer.
Wir fassen nochmal zusammen: (mehr …)

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Im Rahmen des „Familienentlastungsgesetz“  wurde ab 2020 als Steuerentlastung eine Erhöhung des Grundfreibetrags vorgenommen, insbesondere um der Anpassung an die Inflation gerecht zu werden. Zudem wurde im Rahmen des Unterhalts bedürftiger Personen der Unterhaltshöchstbetrag ebenfalls erhöht, so dass auch dieser an den steuerlichen Grundfreibetrag angepasst ist.

(mehr …)

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Bei Geschiedenen sind Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs sowie im Rahmen des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben absetzbar, soweit der Ausgleichsverpflichtete dies mit Zustimmung des Ausgleichsberechtigten beantragt und der Berechtigte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 EStG). In beiden Fällen sind die erhaltenen Zahlungen vom Ausgleichsberechtigten als „sonstige Einkünfte“ zu versteuern (§ 22 Nr. 1a EStG). (mehr …)

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Bei erheblichen Mietausfällen in 2019 kann unter gewissen Voraussetzungen ein teilweiser Erlass der Grundsteuer beantragt werden – allerdings nur noch bis zum 31.3.2020. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Diese liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % möglich.

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Arbeitgeber müssen neben der Umlage U1 für Krankheitsaufwendungen und der Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen auch noch eine Umlage U3 für Insolvenzgeld zahlen. Wenn ein Betrieb zahlungsunfähig wird und ein Insolvenzverfahren über den Betrieb eröffnet wird, zahlt die Bundesagentur für Arbeit den ausfallenden Arbeitslohn für die letzten drei Monate an die Mitarbeiter, sog. Insolvenzgeld. (mehr …)

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Im vergangenen Jahr wurden zahlreiche Änderungen im Steuerrecht vorgenommen, so dass ab 01.01.2020 viele Neuregelungen gelten. Einige dieser Neuregelungen betreffen das Thema Umsatzsteuer und da dies ein Thema ist, das für viele Unternehmen sehr relevant ist, möchten wir damit ins neue Jahr starten.

Im Mittelpunkt stehen vor allem die Verbesserung der Kleinunternehmerregelung sowie Erleichterungen für Neu- und Existenzgründer. Hierbei werden wir auch zusätzlich auf die elektronische Betriebseröffnung gemäß der Abgabenordnung (AO) eingehen.

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Der Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch genutzten Fotovoltaikanlage setzt eine Zuordnungsentscheidung voraus, die spätestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt zu dokumentieren ist.  (mehr …)

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Verpflegungspauschbeträge können im Rahmen der Einkommensteuererklärung sowohl bei beruflichen Tätigkeiten auswärts (z.B. Dienstreisen) als auch bei doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten angesetzt werden. Näheres hierzu regelt § 9 Abs. 4a Satz 3 EStG. Ab 2020 wurden nun im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 („Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“) die Sätze für die Verpflegungsmehraufwendungen des Arbeitnehmers erhöht. (mehr …)

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Zum 1.1.2020 steigt der Mindestlohn um 16 Cent auf 9,35 EUR je Zeitstunde. Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Greift hier der Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit rund 48 Stunden im Monat.  (mehr …)

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Im Jahressteuergesetz 2010 legte der Gesetzgeber fest, dass Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) sind und dass auch Vorauszahlungen bereits im laufenden Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. (mehr …)

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Die Anträge auf Baukindergeld boomen. Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage sind allein bis zum 31.7.2019 rund 124.000 Anträge gestellt worden. Tendenz steigend. Für Steuerberater lohnt sich dieses Beratungsfeld als Fördermittel- und Subventionsberater, zumal einige Voraussetzungen steuerlicher Natur sind.  (mehr …)

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In der Praxis tritt immer wieder die Frage auf, ob Vergleichszahlungen bzw. Abstandszahlungen im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung einkommensteuerpflichtig oder steuerlich unbeachtlich sind? Die Antwort auf diese Frage kommt aktuell in einer internen Verfügung vom Landesamt für Steuern Niedersachsen. (mehr …)

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