Angesichts des demografischen Wandels gewinnt die private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Rente an Bedeutung. Hier setzt die geplante Frühstartrente an: Staatliche Einzahlungen sollen Kindern einen frühen Vermögensaufbau ermöglichen – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12.8.2026 beschlossen. Am 25.9.2026 wurde er im Bundestag in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Für den 5.10.2026 ist eine öffentliche Anhörung im Finanzausschuss vorgesehen. Auch ein Fragen-Antworten-Katalog wurde veröffentlicht. Wie soll die Frühstartrente funktionieren und was bedeutet sie für Eltern und Kinder?
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