Wer aus beruflichen Gründen als Arbeitnehmer einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort führt, dem entstehen Mehraufwendungen durch die Führung von zwei Haushalten. So fallen eventuell zusätzliche Kosten für die Miete der Zweitwohnung sowie deren Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser etc.) an. Zudem entstehen höhere Fahrtkosten durch das Pendeln zwischen der Erst- und der Zweitwohnung. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Steuerpflichtige den Gesetzgeber an den notwendigen Mehraufwendungen beteiligen und diese im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen und so die eigene Steuerlast senken. Doch was muss beachtet werden? (mehr …)