Nach wie vor gibt es aktuell viele Unternehmen, die sich der Krise befinden, wirtschaftlich schwächeln und die aufgrund mangelnder finanzieller Reserven mittelfristig auf die Insolvenz zusteuern. Bevor es jedoch in die Insolvenz geht, kann vieles zur Rettung getan werden. Im Rahmen einer Unternehmenssanierung kann das Unternehmen finanziell und strukturell neu aufgestellt werden um die Insolvenz zu vermeiden. Dabei gibt es eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen und Strategien, die wir Ihnen vorstellen wollen.
Ist das Unternehmen in Schieflage geraten, so gilt es möglich schnell zu agieren, um die Rettung in die Wege zu leiten. Nicht zuletzt muss bei den ersten Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der verantwortliche Geschäftsführer agieren, um nicht später womöglich rechtlich wegen Insolvenzverschleppung belangt zu werden. Zeichnet sich also eine Krise ab, lohnt es sich in jedem Fall, entweder selbst eine ausführliche Planungsrechnung anzugehen oder besser noch einen externen Berater hinzuzuziehen, der die Tragweite der Krise zu ermitteln hilft und im Ablauf begleitet.
Wir gehen bei der Sanierung in der Regel nach folgendem Ablauf in Anlehnung an die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer, (IDW S 6) vor.
Phase 1) Erkennen der Krise und Prüfung der Zahlungsfähigkeit
Bewahrheitet sich die Vermutung leider und es liegt tatsächlich eine Krise vor, so gilt es zunächst einen kurzfristigen Finanzstatus zu erstellen um die Zahlungsfähigkeit zu prüfen. Dies darf seit einem neueren Urteil von Ende 2017 auch nicht nur stichtagsbezogen sein, sondern muss für eine Drei-Wochen-Frist ausgeweitet werden. Erst dann kann entschieden werden, ob sofort eine Insolvenz angemeldet werden muss, ob ggf. ein Schutzschirmverfahren eingeleitet werden kann und in welchem Rahmen eine Sanierung Sinn macht.
Phase 2) Analyse der Ist-Situation und Ursachen der unternehmerischen Krise
Danach folgt die Zusammenstellung einer verlässlichen Datenbasis: Die verfügbaren Zahlen aus der Finanzbuchhaltung, aus dem Controlling und aus anderen Datenquellen werden gesichtet um einen Überblick über die Finanzlage zu erhalten. Oft zeigt sich, dass gerade bei den Datengrundlagen Mängel bestehen – zum Beispiel dass intern kein ausreichender Überblick über ausstehende Forderungen und fällige Verbindlichkeiten, über die Nutzung von Kreditlinien etc. besteht. Hat man dann einen Überblick erhalten, so wird analysiert, was die Ursachen für die Krise und die finanziellen Engpässe sind.
Phase 3) Fortbestehensprognose & Entscheidung, ob das Unternehmen gerettet werden kann
Aus der Analyse ergibt sich, ob die Krise nur temporär oder strukturell verursacht ist, ob und mit welchen Maßnahmen sie behoben werden könnte und ob ein Fortbestehen des Unternehmens möglich ist. Ist das Ergebnis positiv, so werden Sanierungsmaßnahmen eingeleitet.
Phase 4) Unternehmensfortführung bei Einleitung der Sanierung
Zunächst muss die Handlungsfähigkeit und dafür die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sichergestellt werden. Möglich ist es, dass ein Schutzschirmverfahren beim Insolvenzgericht beantragt wird – in dieser Phase werden dann fällige Verbindlichkeiten eingefroren und dem Unternehmen Zeit gegeben, sich zu reorganisieren. Doch je nach Situation kann auch im laufenden Betrieb eine Sanierung Sinn machen. Voraussetzung um handlungsfähig zu bleiben ist es, weiterhin zahlungsfähig zu bleiben. Dazu wird i.d.R. eine kurzfristige Liquiditätsplanung für ca. 2-3 Monate erstellt. Außerdem werden in dieser Phase die Schulden restrukturiert, insbesondere in dem mit Gläubiger verhandelt wird und so Moratorien oder Forderungsverzichte ausgehandelt werden. Auch interne Sparmaßnahmen, insbesondere mit Blick auf kurzfristige Kostentreiber sind sinnvoll (z.B. Produktionsstopp für bestimmte kostenintensive Produkte, ggf. Aufschub von geplanten Anschaffungen, Zeitarbeit etc.). Auch hilft es in vielen Fällen, das Mahnwesen unter die Lupe zu nehmen und ausstehende Forderungen „einzutreiben“. Auch kann man ggf. überlegen, ob und wie man neues Kapital dem Unternehmen zuführen kann – sei es durch Eigenmittel, Auflösung von Vermögenswerte, Gesellschaftereinlagen oder Fremdkapital durch neue Investoren. Natürlich gibt es noch viele andere mögliche Maßnahmen, diese sind nur ein kleiner Ausblick, was kurzfristig getan werden kann um handlungsfähig zu bleiben.
Phase 5) Ausführliche Analyse, Restrukturierung und Sanierungsmaßnahmen
Je nach Ursache der Krise wird in dieser Phase das Unternehmen wieder zukunftsfähig aufgestellt. Hier geht es also nicht um kurzfristige Maßnahmen wie in Phase 4, sondern darum, das Unternehmen grundsätzlich so auszurichten, dass es gar nicht mehr in eine solche Krise kommen wird. Die konkreten Maßnahmen hierfür sind sehr individuell und reichen von Kapitalumstrukturierung ggf. unter Hinzunahme neuer Investoren, über eine verbesserte Finanz- und Liquiditätsplanung sowie ein Controlling, Anpassung der Preissetzung bis zu Veränderungen im Betriebsablauf (Fokus auf die Kernkompetenzen, Outsourcing bestimmter Prozesse, Abstoßen von verlustbringenden Geschäftsbestandteilen, Verbesserung des Mahnwesens, Lageroptimierung, personelle Maßnahmen etc.) und Einzelmaßnahmen (z.B. Leasing von Maschinen statt Kauf).
Phase 6) Kontrolle der Sanierungsmaßnahmen und regelmäßige Planungsanpassung
Ganz wichtig und oft nicht nur von den Geldgebern, wie z.B. Banken gefordert, ist ein umfassendes Sanierungscontrolling, oft mit ausführlichem Reporting. Denn es soll sichergestellt werden, dass regelmäßig in die Zahlen geschaut wird, Planung angepasst werden und somit die Liquidität und Zahlungsfähigkeit im Blick bleibt. Dazu wird i.d.R. ein umfassendes Controlling eingeführt – oder, falls vorhanden, ausgebaut. Regelmäßige Reviews, auch mit dem Berater, machen ebenfalls Sinn.
Fazit: Eine Restrukturierung ist auch noch möglich, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet ist – d. h. auch dann ist es nicht zu spät für eine Sanierung. Im Rahmen der Sanierung wird ein Konzept für eine langfristig erfolgreiche Zukunft geschaffen. Die Unternehmenskrise kann dann als Chance auf einen Neubeginn und eine Optimierung gesehen werden.