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In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie sind das Arbeiten im Homeoffice und das Reduzieren von Kontakten besonders wichtig. Mehr denn je wird dadurch deutlich, welche Vorteile die Digitalisierung von Prozessen auch in der Kommunikation mit Steuerberater mit sich bringt:
Pendelordner ade! Die Vorteile eines digitalen Belegaustauschs liegen klar auf der Hand – Zeit und Aufwand wird gespart. Summiert man, auf was man alles verzichten kann – der Transport des Pendelordners zum Berater, die Ordner selbst, Papier- und Druckkosten, Schränke, Lagerfläche, zusätzliches Verwaltungspersonal – merkt man, dass man wirklich Geld sparen kann. Scanne ich meine Belege direkt ein, erstelle ich Rechnungen elektronisch oder speichere die digital empfangenen Dokumente in einem System, habe ich zudem eine viel bessere Sicherheit, alles erfasst zu haben und kann jederzeit nachschauen und die Belege einfacher finden.

Gerade in Zeiten wie diesen wird zudem vieles einfacher, wenn man „kontaktlos“ digital arbeiten kann, beispielsweise nicht extra Unterlagen zum Berater bringen muss und so den Kontakt reduzieren kann. Gleichzeitig können auch eigene Mitarbeiter auf diese digitalen Daten von überall, auch von zuhause aus, zugreifen und diese weiterbearbeiten. Will man Präsenzzeiten reduzieren, so ist die Digitalisierung ein großer Vorteil.

Wie funktioniert die Digitalisierung der Finanzprozesse? Das digitale Büro – online, papierlos, von zuhause aus klingt sehr verlockend, doch wie komme ich dahin? (mehr …)

erstellt am: 02.02.2021 | von: Martin Himmelsbach
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung


Während der Corona Krise sind aktuell viele Arbeitnehmer im Homeoffice beschäftigt. Doch was kann im Rahmen dieser Tätigkeit zuhause steuerlich abgesetzt werden? Wie sieht es mit häuslichem Arbeitszimmer, Arbeitsecke oder Schreibtisch und Büromöbeln aus? (mehr …)

erstellt am: 01.05.2020 | von: Silke Himmelsbach
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, CoronaInfo


Sie sind vom Corona-Virus und den entsprechenden Maßnahmen betroffen? Wir fassen für Sie zusammen, was Sie aktuell tun können.

Durch die Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Virus sind durch den Shut-Down viele Unternehmen betroffen:

  • Ausfall von Arbeitnehmern, von Absatzmärkten, ggf. auch Engpässe bei Lieferungen
  • Insbesondere in Hotel- und Gaststättenbetrieben vielfache Stornierungen in bisher nie dagewesener Höhe und aktuell geplante Schließungen
  • Vielfach Geschäftsschließungen im Einzelhandel

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Durch die Ausbreitung des Corona-Virus ist die Weltwirtschaft inzwischen erheblich belastet. Produktionsstillstände, Lieferverzögerungen, Arbeitsausfälle durch Quarantäne-Maßnahmen betreffen inzwischen einige Unternehmen weltweit. Auch in Deutschland sind die Auswirkungen spürbar. Die Bundesregierung möchte daher die negativen Folgen abfedern und hat sich auf ein entsprechendes Maßnahmenpaket geeinigt. Dies dient zur Vermeidung von Massenarbeitslosigkeit und Insolvenzen bei Stillstand von einigen Betrieben – ähnlich wie schon in der Wirtschaftskrise 2007. Dazu soll unter anderem die Auszahlung von staatlichem Kurzarbeitergeld erleichtert und länger ermöglicht werden. Wir erklären, wie dies genau funktionieren wird.

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Was hat sich eigentlich zum Jahreswechsel im Bereich Lohn und Beschäftigung geändert? Folgende wichtige Änderungen möchten wir Ihnen heute kurz vorstellen – u.a. betreffen sie den Wechsel der Steuerklassen, die Frage der Übermittlung von Papier-Lohnsteuerbescheinigungen oder auch die Beschäftigung und Entlohnung von Auszubildenden. (mehr …)

erstellt am: 10.03.2020 | von: Corinna Brosamer
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Lohngestaltung & Lohnbuchhaltung


Ein sehr brisantes Thema, das im vergangenen Jahr viel diskutiert und nun im Rahmen der steuerlichen Neuerungen für 2020 umgesetzt wurde, ist die (Neu-) Regelung von Sachbezügen.

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen – oder auch Gutscheine o.Ä. – so handelt es sich hierbei um Sachbezüge. Sachbezüge sind als „Sachlohn“ grundsätzlich steuerpflichtig. Laut Einkommensteuergesetz bleiben Sachzuwendungen an Mitarbeiter bis zu 44 EUR brutto pro Monat steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und nach § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV sozialversicherungsfrei. Hier gibt es nun einige Einschränkungen –

ganz zentral ist dabei die Unterscheidung zwischen Geldlohn und Sachlohn. Wir stellen Ihnen vor, was sich geändert hat.

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Das Thema Digitalisierung ist in aller Munde und verändert die Unternehmenswelt. Längst sind nicht mehr nur große, sondern auch mittelständische und kleine Unternehmen betroffen. Zur Umsetzung von digitalen Prozessen werden vermehrt Software-Lösungen eingesetzt – seien es ERP-Systeme, Datenmanagementsysteme, elektronische Shopsysteme o.Ä. Diese Software-Lösungen finden auch Eingang in die Bilanz, als immaterielle Vermögensgegenstände. Doch wie genau? Das Thema der Bilanzierung von Software und EDV-Lösungen ist komplex.

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Jeder Unternehmer bibbert ein wenig, wenn eine Betriebsprüfung ins Haus steht. Wurden alle meine Aufwendungen richtig verbucht, so dass der Betriebsprüfer nichts zu bemängeln hat? Hier ist die sogenannte Präsentiertellertheorie wichtig.

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Schon lange ist es für die Bundesregierung ein Ziel, Steuerschlupflöcher und strategische Steuergestaltung insbesondere bei grenzüberschreitenden Formen so einzudämmen, dass Betrug und Steuerhinterziehung ein Riegel vorgeschoben wird. Das BMF hat im Herbst 2019 einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingebracht. Damit soll eine EU-Richtlinie (sog. Amtshilferichtlinie, ergänzt durch die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der Europäischen Union vom 25. Mai 2018) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen am 20.12.2019 zugestimmt.
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Ein Schwerpunkt des kürzlich beschlossenen Klimapakets liegt auf dem Thema Mobilität und Beförderung, denn dies macht einen wesentlichen Teil der CO2 Emissionen aus. Eben dieser CO2 Ausstoß soll nun versteuert werden, was eine gewisse Mehrbelastung der Bürger mit sich bringt.
Daher hat die Regierung beschlossen, an einigen Stellschrauben zu drehen um diese Mehrbelastung wieder auszugleichen. Aktuell verhandelt ein Vermittlungsausschuss. Was ist genau geplant und wie ist der Stand? (mehr …)

erstellt am: 16.12.2019 | von: Katrin Kunz
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Betriebswirtschaftliche Beratung & Analyse

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