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Die digitale Revolution hält Einzug und hat vieles auch für uns als Steuerberater verändert: Digitale Buchhaltung, elektronische Rechnungsstellung, elektronische Bilanz und auch die Kommunikation mit dem Finanzamt. Nicht nur wir übermitteln Steuererklärungen elektronisch, gerade auch der elektronische Informationsaustausch zwischen den Behörden führt dazu, dass das Finanzamt immer mehr Daten über den Steuerzahler sammelt. Immer weniger bleibt verborgen, wir bewegen uns hin zum gläsernen Steuerzahler.

Welche Daten werden gesammelt?

Der Fiskus bezieht Informationen über Löhne, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenbeiträge etc. von den Arbeitgebern, aber auch von Krankenkassen, Rentenversicherungsanstalten, Pensionskassen. Hat der Steuerzahler Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld bezogen, so wird dies von der Arbeitsagentur elektronisch übermittelt. Krankenkassen informieren das Finanzamt über den Bezug von Kranken- und Mutterschaftsgeld, ebenso wie die Elterngeldstellen die entsprechenden Daten weitergeben. Kapitalerträge inkl. Freibeträge werden von Banken und Fondsgesellschaften elektronisch gemeldet. Und die Liste könnte noch lange fortgesetzt werden. Die Informationsquellen für die Finanzbehörden sind sehr vielfältig.
Heute kennt der elektronische Informationsaustausch auch kaum noch Landesgrenzen: 1,5 Mio. Steuerdatensätze wurden im September vergangenen Jahres nach Deutschland übermittelt (Quelle: Bundestag, hib-Nr. 569/2018 vom 07.08.2018). Die Daten liefern insbesondere Hinweise auf Kapitalerträge im Ausland und sollen hilfreich bei der Vermeidung von Steuerhinterziehung sein.

Was sind die Konsequenzen des Datenaustauschs?
Die gesammelten Daten über den Steuerzahler ergeben für das Finanzamt ein umfassendes Bild. Dies hat zwei Konsequenzen: Mehr Transparenz führt einerseits dazu, dass es immer weniger Schlupflöcher und Chancen zum „Schummeln“ gibt. Dies ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Andererseits sind Systeme und (Massen-)Daten, sowie deren Auswertung und Zuordnung anfällig für Fehler, so dass der Steuerzahler gehalten ist, genau zu prüfen, welche Daten von ihm erfasst werden und ob diese korrekt sind. Auch doppelte Erfassungen oder unvollständiger Austausch der Daten sind leider heute immer noch keine Seltenheit.

Die Digitalisierung bringt viele Chancen, wirft aber auch viele Fragen auf – angefangen bei der korrekten Verarbeitung der Massendaten aus den diversen Informationsquellen über Fragen der Sicherheit bei Speicherung und Archivierung bis hin zur Berücksichtigung der Privatsphäre des Steuerzahlers. Wir sind gespannt auf die Entwicklungen in den nächsten Jahren.

 

 

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