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Oft lässt der betriebliche Alltag kaum Luft für ausgedehnte Risikobetrachtungen im Unternehmen. Der Unternehmer muss viel leisten: Neben dem Kerngeschäft sind steuerliche Überlegungen – ggf. mit dem Berater -, Finanzplanungen, Controlling , Liquiditätsmanagement etc. zu bewältigen.

Umso wichtiger, dass man bei bedeutenden Anlässen – wie einem Unternehmenskauf oder einer Unternehmensübernahme – sich etwaige Risiken vor Augen führt und Maßnahmen zu deren Minimierung ergreift.

Welche Risiken bestehen bei einer Unternehmensübergabe?

Finanzrisiko: Kauft man ein Unternehmen, so ist eine große finanzielle Investition, womöglich mit einem entsprechenden Unternehmerkredit verbunden. Finanziert man beispielsweise ein Gebäude, so hat man einen entsprechenden Gegenwert und eine Sicherheit für die Finanzierung. Kauft man dagegen ein Unternehmen, so besteht dies nur teilweise aus materiellen Vermögenswerten. Ein großer Teil sind auch immaterielle Werte (Markenname, Kundenstamm etc.). Laufen die Geschäfte nicht so wie geplant – egal ob aufgrund von Fehlannahmen beim Kauf oder aufgrund von schlechter Konjunktur, so muss man ggf. den Kredit bedienen bzw. die Finanzierungsauflagen erfüllen. Gleichzeitig gilt es, die Liquidität zu erhalten und die Unternehmensgeschäfte am Laufen zu halten. Schnell kann es dann zu Engpässen oder gar zur Insolvenz kommen. Dieses Risiko gilt es entsprechend zu berücksichtigen.

Bei der Übergabe an ein Familienmitglied besteht zudem ein gewisses Risiko, dass durch Erbstreitigkeiten die Liquidität des Unternehmens der gar die Erhaltung gefährdet ist. Werden keine klaren Verhältnisse geschaffen und entsprechend vertraglich geregelt, so besteht zudem die Gefahr, dass das Unternehmen in der Übergabe zerstückelt und dadurch womöglich „ruiniert“ wird. Dem kann man aber Vorbeugen, indem im Vorfeld solche erbschaftsrechtlichen Fragestellungen geklärt und notariell fixiert werden.

Haftungsfragen und Risiko der Altlasten: Ein gewisses Risiko besteht zudem darin, dass der neue Inhaber für Fehler bzw. Schäden haften muss, die bereits vor seiner Zeit als Inhaber geschehen sind. Wenn beispielsweise ein Handwerker seinen Betrieb weitergibt und an einer vom Betrieb getätigten Arbeit ein Mangel entsteht, so muss ggf. das Unternehmen auch unter neuer Führung für diesen Mangel geradestehen. Alternativ gibt es natürlich Möglichkeiten, dies rechtlich zu umgehen, etwa in dem man ggf. eine neue Rechtsform wählt oder Haftungsausschlüsse vereinbart. In jedem Falle sollte man genau hinschauen, welche Altlasten bestehen könnten und welche Haftungsfallen ggf. entstehen könnten. Umgekehrt ist es auch für den ehemaligen Inhaber relevant solche Fragen geklärt zu haben. Denn auch er will persönlich im Ruhestand sicherlich nicht für Geschäfte haften – zumal er ja dann keine entsprechende Unternehmenshaftpflichtversicherung mehr im Rücken hat.

Risiken der Unternehmensübergabe per se: Bei jeder Unternehmensübergabe gibt es immer Faktoren, die ein gewisses Risiko bergen. Was, wenn die Kunden ausbleiben? Wenn das Unternehmen einen Reputationsverlust durch den Weggang des bisherigen Inhabers erleidet? Wenn Schlüsselmitarbeiter wegbrechen oder wichtige Lieferanten abspringen. Was wenn gar der bisherige Inhaber Aspekte des Geschäftsmodells nutzt und in Konkurrenz zum neuen Unternehmer tritt? Diese Risiken gilt es zu bewerten und abzuschätzen.

Bei Kauf empfiehlt es sich daher eine eingehende Risikoprüfung durchzuführen. Bei einer Due Diligence beispielsweise wird das Unternehmen bzw. Übernahmeobjekt gründlich auf den Kopf gestellt. Dabei werden nicht nur die Zahlen und der Unternehmenswert geprüft, auch andere Faktoren werden als Risikoabwägung beleuchtet. Szenarioanalysen helfen oft ebenfalls. Verschiedene Situationen werden durchgespielt, z.B. was geschehen würde, wenn gewisse Schlüsselkunden abspringen, bestimmte Gewinne ausfallen, bestimmte Maschinen kaputt wären und ersetzt werden müssten, Lieferanten abspringen etc. Mittels Wahrscheinlichkeitsrechnung kann man dann entsprechend abwägen, wie hoch die Risiken sein können.

Was bringt eine Risikoanalyse?

Auf Basis der Risikoabschätzung kann man geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu minimieren. Viele Aspekte können vertraglich geregelt werden – Haftung, Rechtsform, Konkurrenzverbot. Andere können ggf. als Bedingungen im Vorfeld zum Kauf ausgehandelt werden. Man kann den „alten Unternehmer“ zu gewissen Investitionen vor Kauf verpflichten. Ebenfalls muss man nicht gleich auf einmal das gesamte Unternehmen übernehmen und „aufkaufen“ – ggf. wäre auch ein Earn-Out, d.h. eine sukzessiver Erwerb des Unternehmens möglich. Oder ein Asset Deal ist möglich, d.h. der Unternehmer kauft nicht die ganze Gesellschaft, sondern nur werthaltige Teile, Vermögenswerte o.Ä. aus dem Unternehmen heraus, z.B. Gebäude, Maschinen etc. So können z.B. Garantien beim alten Eigentümer verbleiben. Schließlich können sich Risikofaktoren auf den Kaufpreis auswirken – und sollten es auch. Denn der Unternehmer trägt das Risiko, dazu muss sich das Geschäft dann auch lohnen.

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