Eltern, deren volljährige Kinder bereits in Vollzeit berufstätig sind und berufsbegleitend eine Weiterbildung besuchen, haben keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Die Fortbildung g zählt dann nicht mehr zur Erstausbildung, sondern gilt als Zweitausbildung. Dies hat der BFH klargestellt. (mehr …)
Kategorie(n): Aktuelle Urteile