Auch vom Steuerpflichtigen selbst getragene Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten nach einem Autounfall auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG abgegolten. Die Aufwendungen sind nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar. (mehr …)
Kategorie(n): Aktuelle Urteile