Kürzlich berichteten wir bereits, dass mit Blick auf die elektronische Kasse künftig die neue Technische Sicherheitseinrichtung TSE notwendig sein soll, ggf. bereits ab nächstem Jahr für bestimmte Kassensysteme. Nachdem die Vorgaben für elektronische Kassen nochmals konkretisiert wurden, galt ursprünglich, dass ab 01.01.2020 und in Ausnahmefällen ab 01.01.2022 die Geräte mit einer zertifizierten TSE umgerüstet werden müssen. Hier ist nun auf Bund-Länder-Ebene entschieden worden, dass es zunächst einen Aufschub bis zum 30.09.2020 gibt.
Erst Ende Oktober wurden die notwendigen Rahmendaten und Voraussetzungen in einem Anwendungserlass der Finanzverwaltung konkretisiert. Daher waren auch erst dann erste zertifizierte TSEs bzw. Kassen mit solchen TSEs verfügbar, so dass eine flächendeckende Ausstattung aller Kassen mit solchen Einrichtungen bzw. eine Umrüstung bis 01.01.2020 nicht machbar ist. So bleibt nun etwas Zeit für Unternehmen, sich mit den Bedingungen vertraut zu machen und ihre Kassen umzurüsten und entsprechende Sicherheitseinrichtungen anzuschaffen.