Blog Events Kanzlei Online Fernunterstützung

Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
Standort Lahr
Standort Seelbach

+

Sie sind vom Corona-Virus und den entsprechenden Maßnahmen betroffen? Wir fassen für Sie zusammen, was Sie aktuell tun können.

Durch die Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Virus sind durch den Shut-Down viele Unternehmen betroffen:

  • Ausfall von Arbeitnehmern, von Absatzmärkten, ggf. auch Engpässe bei Lieferungen
  • Insbesondere in Hotel- und Gaststättenbetrieben vielfache Stornierungen in bisher nie dagewesener Höhe und aktuell geplante Schließungen
  • Vielfach Geschäftsschließungen im Einzelhandel

Die Bundesregierung schnürt entschlossen Maßnahmenpakete, die hier zur wirtschaftlichen Entlastung beitragen soll, Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen sollen. Liquidität der Firmen und Betriebe ist ein zentraler Punkt – hier will die Regierung Gelder zur Verfügung stellen, um die Krise zu bekämpfen.

Die Informationslage ist angesichts der aktuellen Situation jedoch unübersichtlich und komplex. Entsprechend gibt es Fragen über Fragen, die wir für Sie skizzieren und beantworten möchten.

1. Was kann ich tun, um meine Liquiditätssituation zu verbessern?

Sehr wichtig ist es, dass Sie aktuell Ihre Liquidität im Blick behalten und Maßnahmen ergreifen, um zahlungsfähig zu bleiben. Halten Sie bei Bedarf Rücksprache mit Ihrer Bank um laufende Kredite und Tilgungen womöglich anzupassen.  Auch die Finanzämter kommen hier Unternehmen entgegen:

Sie leisten als Unternehmen laufende Vorauszahlungen für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Diese Vorauszahlungen können nun leichter durch Antrag beim zuständigen Finanzamt herabgesetzt werden.

Möglicherweise gilt dies auch für andere Steuerarten (z.B. für die Umsatzsteuer). Dies ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar.

Gleichzeitig können aktuelle Steuernachzahlungen für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer aktuell gestundet werden. Hier ist eine entsprechende Begründung zu geben (wenn die Umsätze aufgrund der Corona-Krise eingebrochen sind) und ggf. Ratenzahlungen oder zusätzlich Sicherheitsleistungen zu vereinbaren. Auch ist angedacht, dass in der besonderen Situation sogar die Umsatzsteuervorauszahlungen gestundet werden könnte, was bisher nur in seltenen Fällen möglich war. Künftige Stundungen sollen zudem zinslos möglich sein.

Außerdem wurde angekündigt, dass Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) sofern der Steuerschuldner von den Auswirkungen des Corona -Virus betroffen ist – bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt werden sollen.

Hier warten wir und die örtlichen Finanzämter auf ein verbindliches Schreiben des BMF in dieser Woche, in dem diese Regelungen veröffentlicht und die Form vereinfachter Anträge bekannt gegeben werden sollen.

Wir halten Sie hier auf dem Laufenden und helfen Ihnen hier dann bei der Beantragung, sobald alles geklärt ist. Aktuelle Informationen findet man auf der Website des Bundesministerium für Finanzen (BMF) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

2. Ich muss Kurzarbeit anmelden – wie erhalte ich Kurzarbeitergeld?

Die Voraussetzungen für Kurzarbeit wurden gelockert, so dass Unternehmen bzw. deren Angestellte leichter Kurzarbeitergeld erhalten können. Kurzarbeit kann ein Unternehmen schon beantragen, wenn nur 10 % der im Betrieb Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem galt bisher, dass zunächst negative Arbeitssalden –  wenn es eine Betriebsvereinbarung dazu gab oder es im Tarifvertrag stand, – aufgebaut werden sollten bevor überhaupt Kurzarbeitergeld in Frage kommt. Hierauf soll nun teilweise oder auch gänzlich verzichtet werden können – noch eine Erleichterung.

Auch Leiharbeiter können unter bestimmten Umständen Kurzarbeitergeld erhalten.

Zudem wird die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe (zu 100% ) erstatten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung – der Antrag muss allerdings von den Unternehmen selbst gestellt werden. Kurzarbeit muss zunächst bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden, bevor dann nach Prüfung der Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beantragt werden kann.

Details kann man auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit nachlesen: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

3. Arbeitsrechtliche Fragen und Fragen nach Entschädigung

Arbeitsrechtliche Fragen sind auch vielfältig – vor allem, was mit den Mitarbeiteransprüchen bei Schließungen von Betrieben geschieht. Hier dürfen wir keine rechtliche Beratung vornehmen, verweisen aber auf einen Leitfaden der Römermann Rechtsanwälte AG, der in Kürze erscheinen wird und den wir hier für Sie ebenfalls einfügen dürfen.

Außerdem hoffen wir auf detaillierte Informationen zu den „Töpfen“, aus welchen etwaige Entschädigungen gezahlt werden können im Rahmen der von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmenpakete.

4. Welche Kredite und Förderdarlehen gibt es aktuell für mich?

Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden nun ausgeweitet, so dass Unternehmen über die KfW Zugang zu günstigen Unternehmerkrediten erhalten sollen. Die KfW bietet hier unterschiedliche Programme an für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind, junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind und zusätzlich noch Kredite für Sonderfälle. (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html)

Es wird von BMF hier empfohlen, dass sich betroffene Unternehmen über ihre Hausbanken an die KfW wenden. Dies ist der klassische Weg, wie auch bisher sowohl KfW-Unternehmer- als auch ERP-Gründerkredite beantragt werden.

Zusätzlich soll es weitere Förderdarlehen für Unternehmen geben, für die entsprechende KfW-Kredite nicht in Frage kommen – wir informieren Sie, sobald die Bundesregierung hier konkrete Details beschlossen hat.

5. Was tue ich, wenn ich insolvenzgefährdet bin/ die Zahlungsunfähigkeit droht?

Angesichts der aktuellen Lage geraten viele Unternehmen in wirtschaftliche Notlage und wären ggf. verpflichtet bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anzumelden. Um massenhafte Insolvenzen zu vermeiden, plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020. So sollen Unternehmen geschützt werden, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

Auch hier unterstützen wir Sie gerne – melden Sie sich umgehend bei Ihrem Berater und wir arbeiten gemeinsam an einer Lösung.

erstellt am: 17.03.2020 | von: Kanzlei
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung, Betriebswirtschaftliche Beratung & Analyse, CoronaInfo

Standorte

Standort Lahr
  • Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
  • 07821 / 9 54 94 - 0
  • 07821 / 9 54 94 - 177
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Standort Seelbach
  • Kinzigtalblick 3
    77960 Seelbach
  • 07823 / 94 97 - 0
  • 07823 / 94 97 - 197
  • kontakt@himmelsbach-streif.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:8:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden