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Im Rahmen der Grundsteuerreform steht aktuell die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte vor der Tür.

Gerne möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf den aktuellen Zeitplan hinweisen.

Zudem haben wir eine Sonderseite eingerichtet: www.himmelsbach-streif.de/grundsteuer.

Zwischen 01.07.2022 und dem 31.10.2022 müssen nach derzeitigem Stand die Erklärungen abgegeben werden, so dass dann in einem weiteren Schritt die Finanzämter den Grundsteuerwert anhand der Angaben in der Feststellungserklärung ermitteln und einen Grundsteuerwertbescheid erlassen können.

Ist der Grundsteuerwert festgesetzt, so können die Finanzämter den Grundsteuermessbetrag ermitteln, in dem auf den Grundsteuerwert ein gesetzlich festgelegter Promillesatz (Steuermesszahl) angewendet wird. Der Hauptveranlagung der Steuermessbeträge auf den 01.01.2025 liegt damit also der zum 01.01.2022 festgestellte Grundsteuerwert zugrunde.

Die Finanzämter übermitteln die Steuermessbeträge an die Gemeinde, die dann zur Festsetzung der Grundsteuer unter Anwendung ihrer Hebesätze einen entsprechenden Grundsteuerbescheid erlässt.

Was bedeutet das für Sie? 

Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 abzugeben. Die Erklärung muss (außer in begründeten Härtefällen) digital abgegeben werden.

 Weiterführende Informationen gibt es auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de. und auf www.himmelsbach-streif.de/grundsteuer.

Einer Verpflichtung zur Erstellung der Erklärungen können Sie entweder selbst über Elster-Online nachkommen (Registrierung erforderlich) oder einen Steuerberater hierfür beauftragen.

 

 

erstellt am: 10.06.2022 | von: Gastauthor
Kategorie(n): Allgemein, Steuerberatung

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