Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen im inländischen B2B-Bereich. Ab 2026 werden zudem für viele Unternehmen die Pflicht zum Versand hinzukommen. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun wichtige Punkte konkretisiert und weitere Unklarheiten beseitigt. Bei dem Dokument handelt es sich um ein endgültiges Schreiben zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE), mit dem das BMF die Regeln zur E-Rechnung klarstellt und frühere Fehler aus dem Einführungsschreiben beseitigt.
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Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnungspflicht