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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Die Kanzlei Himmelsbach & Streif GmbH war auch in diesem Jahr wieder erfolgreich im Handelsblatt Wettbewerb und wurde sowohl mit dem Label „Beste Steuerberater“ als auch „Beste Wirtschaftsprüfer“ 2023 ausgezeichnet. Die Studie führt das Marktforschungsunternehmen SWI Finance für das Handelsblatt durch. Insgesamt beteiligten sich 4.208 Steuerberater und 825 Wirtschaftsprüfer an der Studie, davon schafften es 605 Steuerberater und 113 Wirtschaftsprüfer in die Bestenlisten. In der Studie musste unsere Kanzlei ihr Fachwissen und ihre Expertise unter Beweis stellen und bei einem Wettbewerb mit Zeitnahme knifflige Fachfragen beantworten. Wir sind sehr stolz darauf, dass sich unser Team hier wieder super geschlagen hat und punkten konnte. (mehr …)

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Kürzlich hat das Land Baden-Württemberg die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen („Härtefallhilfen Energie für KMU 2022 BW“) verabschiedet und möchte damit energieintensive kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die trotz der Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind.

Die Anträge können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), auch Familienunternehmen, Einzelunternehmer oder Soloselbständige bis zum 15. Juni 2023 direkt bei der L-Bank stellen. Die Fördervoraussetzungen zum Bezug dieser Hilfen sind jedoch sehr restriktiv definiert.  (mehr …)

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Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei zeichnet die DATEV innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in ihrer Arbeitsweise erreichen. Auch wir sind digital unterwegs und führen das Label. Wir setzen auf eine durchgängige digitale Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Unternehmen und Dritten (Finanzämtern, Behörden etc.). So wird die Kommunikation beschleunigt und administrative Tätigkeiten in den Unternehmen reduziert. Auch wird die Prozessqualität erhöht, denn Daten stehen schneller und genauer – ohne lange Suche – zur Verfügung. Das ist für Unternehmer und Entscheider enorm wichtig! (mehr …)

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Bundestag und Bundesrat haben im Dezember das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 verabschiedet. Damit bringt die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg und greift wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages auf. Kern sind Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Eine besonders relevante und wesentliche Neuerung gibt es wie im vergangenen Newsletter bereits angedeutet im Bereich der privaten Photovoltaik – Kleinanlagen. Das betrifft die Freistellung von der Einkommen- und von Mehrwertsteuer.

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Weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz betreffen die Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung.  Die Homeoffice-Pauschale wird fortgeführt und verbessert. Ab 2023 können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bisher waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Hier im Detail:

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Aktuell sind Photovoltaik-Anlagen als alternative eigene Energiequellen sehr gefragt – nicht zuletzt durch die Energiekrise und aktuelle Vorgaben, was Sanierungsmaßnahmen betrifft. Steuerlich hat sich mit dem Jahressteuergesetz 2022 hier viel getan, so dass es künftig steuerlich einfacher wird. (mehr …)

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Der  Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 einer steuerfreien Arbeitgeber-Inflationsausgleichsprämie zugestimmt. Arbeitgeber können damit freiwillig bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialabgabenfrei an ihre Arbeitnehmer auszahlen.

Das Gesetz wurde am 25.10.2022 – also erst deulich später – verkündet und ist nun in Kraft getreten. Rückwirkend ab 01.10.2022 sind Zahlungen des Arbeitgebers zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 EUR von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit.

Zeitlich ist die Regelung befristet. Bis zum 31.12.2024 kann die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden.

Welche Anforderungen ergeben sich für Arbeitgeber?  (mehr …)

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Wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise hat die Ampel-Koalition Anfang September 2022 ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Insbesondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden vorgestellt.

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Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022, dem der Bundesrat am 20.05.2022 zugestimmt hat, sind verschiedene Maßnahmen angesichts der steigenden Energiepreise auf den Weg gebracht worden. Die Energiepreispauschale von 300 EUR ist für viele Arbeitgeber nun besonders relevant – soll sie doch über den Lohn an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende sollen eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR erhalten. Arbeitnehmer sollen dies ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erhalten. Für alle anderen kann die Energiepreispauschale im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Sie muss somit dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. In der Sozialversicherung besteht Beitragsfreiheit, hier fallen keine Beiträge an.
Der Beschluss der Pauschale wirft einige Fragen auf, insbesondere was genau Arbeitgeber nun tun müssen, mit welcher Lohnabrechnung die Pauschale auszuzahlen ist und wie die Pauschale mit der Lohnsteueranmeldung zu verrechnen ist. Die entsprechenden FAQs des Bundesfinanzministeriums sorgen hier für Klärung. Wir fassen zusammen: (mehr …)

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Der Focus Money zeichnet auch in den aktuellen Krisenzeiten wieder die besten Steuerberater aus. Dazu wurde im Frühjahr eine Studie durchgeführt. Ein wichtiger Punkt der Studie ist die Aufstellung der Kanzleien in puncto Digitalisierung. Hier konnten wir erneut punkten, denn gemeinsam mit vielen unserer Mandanten gehen wir seit einigen Jahren konsequent den Weg in Richtung papierloser Buchhaltung und effizientem Datenaustausch. Denn von digitaler Buchhaltung und elektronischem Datenmanagement profitieren wir alle. Digitales Arbeiten bedeutet schnellere Daten, ein Plus an Flexibilität, bessere und fundierte Entscheidungen.

Im Mittelpunkt der Studie stehen aber auch die Kompetenz und Spezialisierung sowie die Weiterbildung der Berater und des Teams. Wir sind sehr stolz, dass unser Team so gut abgeschnitten hat und sich das Engagement der Kolleginnen und Kollegen hier widerspiegelt. Zumal wir auch sehr viel tun, um als Arbeitgeber attraktiv für unsere Mitarbeiter zu sein und sie zu fördern, in ihrer Weiterbildung und individueller Qualifizierung zu unterstützen. (mehr …)

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