Seit dem 01.07.2020 wurde mit dem Corona Steuerhilfegesetz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 ein ermäßigter Steuersatz für Speisen festgelegt (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke unterlagen aber nach wie vor dem Regelsteuersatz. Nachdem diese befristete Regelung mehrfach bis zum 31.12.2023 verlängert wurde, läuft die Steuersenkung nun aus. So müssen ab dem 01.01.2024 die Steuersätze wieder auf 19 % auch für Speisen angehoben werden.
Es ergeben sich dann folgende Steuersätze:
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme von Getränken | Getränke | |
ab 01.01.2024 | 19 % | 19 % |
bis 31.12.2023 | 7 % | 19 % |
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird dann nur noch für Essen zum Mitnehmen und bei Lieferung gelten.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Preiskalkulationen angepasst werden müssen und leider die Speisen wohl für den Kunden deutlich teurer werden. Zudem muss auch an die Umstellung der Kassensysteme gedacht werden. Noch offen ist zurzeit die Frage, wie die Regelungen für die Übergangsnacht sein werden. Ebenfalls erfordert das Thema der korrekten Versteuerung von Gutscheinen besondere Aufmerksamkeit.
Die Rückumstellung muss erfolgen, sofern nicht per Erlass nochmal eine Verlängerung der Senkung beschlossen wird. Zurzeit sieht es nicht danach aus, auch wenn nun im Kontext des Vermittlungsausschusses für das Wachstumschancengesetz wieder Stimmen dafür laut werden. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
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