Passend zu der zuvor beschriebenen internationalen Einigung zur Mindestbesteuerung hat das Bundesministerium für Finanzen (kurz BMF) einen Referentenentwurf für ein Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz veröffentlicht (10.07.2023). Denn die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Mindestbesteuerungsrichtlinie bis zum 31.12.2023 in nationales Recht umzusetzen.
Bereits im März gab es einen Diskussionsentwurf, der nun ergänzt und konkretisiert wurde. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen und der zuvor erwähnten Zwei-Säulen-Lösung der OECD zur globalen Unternehmensbesteuerung in nationales Recht überführen. Auch die weiteren Begleitmaßnahmen, die mit der Umsetzung einhergehen, haben Eingang in den Referentenentwurf gefunden. (mehr …)
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