Durch die Landesregierung Baden-Württemberg wurde für das erste Quartal 2021 ein weiteres Förderprogramm zur Sicherung des Fortbestands für die Gastronomie beschlossen: die Stabilisierungshilfe II.
Mit der Stabilisierungshilfe I konnten bereits Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe für einen dreimonatigen Förderzeitraum zwischen 1. Mai und 31. Dezember 2020 Unterstützung erhalten. Nun wurde im Februar von der Landesregierung bekanntgegeben, dass eine Fortsetzung der ersten Stabilisierungshilfe als Alternative zur Überbrückungshilfe III für das erste Quartal 2021 (1. Januar bis 31. März 2021) gewährt wird.
Dabei ist aber zu beachten, dass die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe nicht zusätzlich zur Stabilisierungshilfe II bezogen werden können. Daher muss durch eine Vergleichsrechnung ermittelt werden, welche der Hilfen für Ihr Unternehmen beantragt werden sollte.
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