Seit dem 01.07.2020 wurde mit dem Corona Steuerhilfegesetz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 ein ermäßigter Steuersatz für Speisen festgelegt (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke unterlagen aber nach wie vor dem Regelsteuersatz. Nachdem diese befristete Regelung mehrfach bis zum 31.12.2023 verlängert wurde, läuft die Steuersenkung nun aus. So müssen ab dem 01.01.2024 die Steuersätze wieder auf 19 % auch für Speisen angehoben werden.
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