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Seit über 60 Jahren beraten wir erfolgreich in Fragen rund um Steuern, Unternehmertum und Finanzen – inzwischen in dritter Generation.
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Am etwas trüberen und leicht regnerischen Morgen des vergangenen Freitags machten wir uns mit gemischten Gefühlen auf den Weg zum Betriebsausflug – war das Event ja Outdoor geplant. Doch der Wettergott meinte es gut mit uns, denn kaum waren wir mit dem Bus in Hausach angekommen, hörte es auch schon wieder auf zu regnen und die Sonne kam recht schnell heraus. Ideal für unsere Wanderung auf dem Abenteuerpfad. Gegen Mittag fanden wir uns dann an der Burg Husen ein – wo uns schon ein mittelalterliches Empfangskomitee rund um Jürgen Clever (alias Graf Heinrich VI) von Burgerleben begrüßte. Mit Burgwurst und Vesperwecken wurden wir dann bestens verpflegt, bevor wir uns mittelalterlichen Spielen, Armbrustschießen, Tanzen, Schwertkampf etc. widmeten. Es war ein sehr gemütlicher und kurzweiliger Nachmittag mit richtig guter Stimmung im Team. Am Abend kehrten wir in den Gasthof Kinzigstrand ein und ließen den Tag gemütlich ausklingen.

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Vor der Sommerpause bereits angekündigt, nun aber nach einigen Diskussionen endlich im Entwurf veröffentlicht:  das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“.  Der Entwurf enthält auf 287 Seiten (!) zahlreiche (steuerliche) Änderungen, die auszugsweise vorgestellt werden.

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Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde der Abzug für Kosten für ein (häusliches) Arbeitszimmer mit Wirkung ab 2023 teilweise neu geregelt. Zudem wurde die bislang befristet geltende Homeoffice- bzw. Tagespauschale dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Das Bundesfinanzministerium hat nun zu den Neuregelungen umfangreich Stellung bezogen. Dies möchten wir vorstellen:  (mehr …)

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Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BGBl I 2022, S. 2294) wurde eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Einkommensteuergesetz eingeführt. In der Praxis wartete man auf ein Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung, das nun veröffentlicht wurde. (mehr …)


Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) steuermindernd geltend machen können – und zwar auch dann, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. |

Hintergrund: Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen geltend machen. (mehr …)

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Uns ist es wichtig, den Nachwuchs in unserer Branche zu fördern und gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszubilden. In unserer Kanzlei bilden wir vorwiegend Steuerfachangestellte aus. (mehr …)

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