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Am 15.11.2023 hat das Bundeskabinett die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Das Kabinett hat dem Vorschlag der Mindestlohnkommission zugestimmt, wodurch der Mindestlohn ab 01.01.2024 auf 12,41 EUR brutto je Zeitstunde angehoben wird. Zum 01.01.2025 wird der Mindestlohn in einem weiteren Schritt auf 12,82 EUR brutto je Zeitstunde steigen. (mehr …)


Wie bereits im vorherigen Newsletter angekündigt, so wird der ermäßigte Steuersatz für Speisen bei Verzehr im Restaurant leider auslaufen, so dass ab 01.01.2024 wieder 19 Prozent Umsatzsteuer für Speisen ausgewiesen werden müssen. Ausnahmen sind nach wie vor Speisen zum Mitnehmen oder bei Lieferservice.

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Auch wenn einige Gesetze noch vertagt wurden und es auch kein Jahressteuergesetz wie in den vorherigen Jahren gibt, so gibt es doch einige steuerliche Änderungen, die bereits zum 01.01.2024 in Kraft treten. Einige Regelungen, die möglicherweise für Sie relevant sein könnten, wollen wir kurz vorstellen. (mehr …)

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