Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.2020 im Rahmen des Konjunkturpaketes 2020 einer Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen zugestimmt. Betriebe, die massiv durch die Krise betroffen sind, können für die Monate von Juni bis August 2020 weitere Mittel von maximal 150.000 EUR für drei Monate beantragen. Die Antragstellung erfolgt über die jeweiligen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer und wird in den nächsten Tagen möglich sein. (mehr …)