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Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.2020 im Rahmen des Konjunkturpaketes 2020 einer Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen zugestimmt. Betriebe, die massiv durch die Krise betroffen sind, können für die Monate von Juni bis August 2020 weitere Mittel von maximal 150.000 EUR für drei Monate beantragen. Die Antragstellung erfolgt über die jeweiligen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer und wird in den nächsten Tagen möglich sein.

Die Überbrückungshilfe steht grundsätzlich allen Unternehmen offen, unabhängig von der Branche.

Eine Überbrückungshilfe können Sie erhalten, wenn:

  • Ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um 60 % niedriger war als in den Vorjahren und
  • Ihr Umsatz in einem der Monate Juni, Juli und August 2020 um mindestens 40 % niedriger war/ sein wird als in den jeweiligen Monaten in 2019.

Details finden Sie auch unter https://www.himmelsbach-streif.de/ueberbrueckungshilfe/

Was und wie viel wird gefördert?

Sie können dann einen Anteil Ihrer monatlichen Fixkosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erstattet bekommen. Darunter fallen z.B. Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, Finanzierungskostenanteil von Leasingraten. Auch die Kosten für den Steuerberater für die Beantragung dieser Überbrückungshilfe zählen zu den förderfähigen Fixkosten. Die Höhe der Erstattung hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs und der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Variable Kosten, z.B. Materialaufwendungen, Kosten der Lebenshaltung und ein großer Teil der Lohnkosten sind dagegen leider nicht förderungsfähig. Der Bund schließt zudem einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Das Land Baden-Württemberg plant allerdings, dass es aus Landesmitteln zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes auf Antrag einen Zuschuss zum Unternehmerlohn zahlen wird (bis zu 1.180 EUR pro Monat).

Bei einem Umsatzrückgang von 40 bis zu 50 % gegenüber den Vorjahresmonaten sollen den Unternehmen 40 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Liegt der Umsatzrückgang im Fördermonat zwischen 50 und 70%, können 50 % der Fixkosten gefördert werden. Bei einem Rückgang von mehr als 70 % sind sogar bis zu 80 % der fixen Betriebskosten förderungsfähig. Maximal kann eine Förderung von 150.000 EUR für drei Monate erhalten werden.

Hier gilt in der Regel folgende Staffelung nach Mitarbeitern (Ausnahmen sind möglich):

  • Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können maximal 9.000 EUR für drei Monate erhalten.
  • Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können maximal 15.000 EUR für drei Monate erhalten.
  • Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten können maximal 150.000 EUR für drei Monate erhalten.

Wie ist das weitere Vorgehen?

Eine Beantragung der Überbrückungshilfe erfolgt über Ihren Steuerberater auf einem eigens vom Bund eingerichteten Portal. Dieses soll in den nächsten Tagen verfügbar und eine Antragstellung möglich sein.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie aktuell einen Anspruch auf diese Überbrückungshilfe haben und Sie diese gerne über uns beantragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte (kanzlei@himmelsbach-streif.de, Tel. 07821 95494 – 0).

Um den Antrag gut vorzubereiten ist es erforderlich:

– dass uns für die Buchhaltung April und Mai 2020 alle relevanten Daten vorliegen. Prüfen Sie, ob Sie uns alle Angaben, Belege und Daten für die Monate April und Mai 2020 übermittelt haben.

– Es muss auch eine Umsatzschätzung für jeden einzelnen der Monate Juni, Juli, August abgeben werden. Stellen Sie – nach den Monaten Juni, Juli und August – getrennt dar, welche Umsätze Sie in diesen Monaten voraussichtlich realisieren können. Im Anschluss ist ein nachträglicher Nachweis der prognostizierten Zahlen erforderlich.

– Gefördert werden Fixkosten, für die Sie die Verträge vor dem 01.03.2020 abgeschlossen haben. Prüfen Sie, ob uns alle Buchungsunterlagen zu ihren Fixkosten vorliegen und welche der Kosten auf Verträgen beruhen, die Sie vor dem 01.03.2020 eingegangen sind.

Die Antragstellung ist recht aufwändig und bedarf genauer Abstimmung im Einzelfall. Daher kann es aktuell zu gewissen Wartezeiten bei der Erstellung der Anträge kommen. Wir tun unser Bestes, um schnellstmöglich Sie bei diesem Thema zu unterstützen.

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