
Die internationale Besteuerung von Unternehmen steht vor einem grundlegenden Wandel. 138 Staaten haben sich im Rahmen der OECD auf eine faire Aufteilung von Besteuerungsrechten und eine globale effektive Mindestbesteuerung mit einem einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent geeinigt – eine echte Revolution im internationalen Steuerrecht.
Ziel ist die Wettbewerbsgleichheit im internationalen Kontext. Dazu gehört auch, dass große internationale Unternehmen ebenso Steuern bezahlen, wie mittelständische Unternehmen vor Ort um eine Steuerverlagerung zu vermeiden. Die Verhandlungen kommen gut voran und im Juli wurden weitere wichtige Einigungen erzielt. Das sogenannte „July-Package“ ist ein großer Schritt vorwärts auf dem Weg zu einer breiten globalen Einigung betreffend die internationale Besteuerung.
Zwei-Säulen-Lösung der OECD
Die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung basiert auf zwei Säulen, die beide darauf abzielen, die Steuergerechtigkeit zu erhöhen und den schädlichen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern zu beenden.
Die erste Säule ist die Neuverteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten, in denen die Unternehmen ihren Sitz haben, und den Staaten, in denen sie ihre Märkte haben. Ziel ist es hier, dass auch große internationale und oft digital tätige Konzerne (wie z.B. Suchmaschinen) auch dort besteuert werden, wo sie genutzt werden!
Im Zeitalter der Digitalisierung ist dies wichtiger denn je, denn viele Unternehmen mit digitalem Geschäftsmodell sind aktuell in der Lage es steuerlich so zu gestalten, dass sie keine oder nur geringe Steuern in den Ländern zahlen, in denen sie eigentlich die meisten Nutzer bzw. Kunden haben. Die neue Regelung sieht vor, dass ein gerechter und marktorientierter Teil der Gewinne dieser Unternehmen den Marktstaaten zugewiesen und entsprechend dann auch dort versteuert wird.
Die zweite Säule ist die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung. Die neue Regelung sieht vor, dass alle Staaten einen einheitlichen Mindeststeuersatz von 15 Prozent auf die Gewinne der multinationalen Unternehmen anwenden, die in ihrem Hoheitsgebiet ansässig sind oder dort Geschäftstätigkeiten ausüben. Damit wird der Anreiz, die Tätigkeiten in Niedrigsteuerländer verlagern, um Steuern zu sparen, reduziert. Wenn ein Staat einen niedrigeren Steuersatz anwendet oder gar keine Steuern erhebt, kann der Heimatstaat des Unternehmens die Differenz zum Mindeststeuersatz nachfordern.
Welche Vorteile bringt die geplante Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung?
Gerade für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist hier mit großen Vorteilen zu rechnen:
– Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, die bisher oft höhere Steuern zahlen mussten als ihre internationalen Konkurrenten, wird dadurch gestärkt.
– Der bessere Schutz vor Gewinnverlagerungen wird perspektivisch für mehr Steuereinnahmen sorgen.
– Da die Reform maßgeblich auch von Fairnessaspekten getrieben ist, wird sie die Akzeptanz des Steuersystems stärken und im internationalen Kontext zu einer gerechteren Steuerpraxis führen.
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