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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen beschlossen. Hintergrund: Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 15.12.2022 auf die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie) geeinigt. Wir haben über das damals in der Planung befindliche Mindeststeuergesetz bereits ausführlicher berichtet: https://www.himmelsbach-streif.de/newsartikel/einfuehrung-eines-mindeststeuergesetzes.

Der Regierungsentwurf dient der Umsetzung dieser Richtlinie. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein.  

Quelle | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen, Regierungsentwurf, Bearbeitungsstand: 11.8.2023

 

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