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Weitere Änderungen gibt es im Bereich des (Online-) Verkaufs von Waren über den Versandweg an private Abnehmer (B2C).

Die bislang bekannte Versandhandelsregelung des § 3c UStG für Lieferungen von Waren an Privatabnehmer (B2C) mit einzelnen Lieferschwellen je EU-Land wird zum 30.06.2021 aufgehoben und eine EU-weite Gesamtlieferschwelle eingeführt. Ab dem 01.07.2021 gilt der neue Begriff des Fernverkaufs, der im neu gefassten § 3c UStG geregelt wird.

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In einem Bund-Länder-Beschluss vom 19.1.2021 wurde zur Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung angekündigt, dass für digitale Wirtschaftsgüter eine einjährige Nutzungsdauer gelten soll. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums wurde diese Änderung nun umgesetzt. (mehr …)

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Das Handelsblatt hat in Zusammenarbeit mit dem Sozialwissenschaftlichen Institut Schad (SWI Finance) die besten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 2021 ermittelt. Insgesamt beteiligten sich 4.253 Steuerberater und 838 Wirtschaftsprüfer an dieser Studie, davon schafften es 601 Steuerberater und 110 Wirtschaftsprüfer in die Bestenliste. Die Auszeichnungen erfolgten nach Stadt, Sachgebiet, Branche und Gesamtwertung. Auch in diesem Jahr dürfen wir uns freuen, denn wir waren gleich doppelt erfolgreich:  Die Kanzlei Himmelsbach & Streif wurde sowohl im Rahmen als einer der besten Steuerberater als auch als einer der besten Wirtschaftsprüfer 2021 ausgezeichnet.  (mehr …)


Die Bundesregierung hat Nachbesserungen in Bezug auf die Hilfspakete vorgenommen: Besonders hervorzuheben ist hierbei der Eigenkapitalzuschuss um die Substanz der Unternehmen, die nun besonders lange bereits an den Schließungen durch den Lockdown leiden, zu stärken. Je nach Dauer eines massiven Umsatzeinbruchs ab November 2020 von mindestens 50 Prozent können so zusätzliche Zuschüsse auf Basis der förderfähigen Fixkosten bei der Überbrückungshilfe III beantragt werden.
Auch gibt es weitere Verbesserungen, wie beispielsweise hinsichtlich der Förderhöhe bei der Fixkostenerstattung, zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Branchen im Rahmen der Überbrückungshilfe III sowie Erleichterungen bei der Neustarthilfe.

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Gutscheine sind für viele Unternehmen ein wichtiges Thema – sei es als Geschenke oder Anreizinstrument zur Mitarbeiterbindung. Wichtig dabei ist inzwischen die Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen.

Dies ist zum einen relevant mit Blick auf die umsatzsteuerlichen Fragen. Doch auch was die Kennzeichnungspflicht (Pflichtangaben) von Gutscheinen betrifft muss besonders aufgepasst werden, da hier die Anforderungen der Finanzverwaltung teilweise über die gesetzlich verankerten Pflichten hinausgehen. (mehr …)

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Seit der Neuregelung des § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) mit Wirkung zum 1.1.2020 ist unklar, wann die Überlassung von Gutscheinen und Geldkarten, bei denen eine Barauszahlung ausgeschlossen ist, noch ein Sachbezug ist. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist längst angekündigt, aber noch nicht ergangen. Um zumindest vorerst Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Finanzverwaltung nun für 2020 und 2021 eine Nichtbeanstandungsregelung verkündet. (mehr …)

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Vom 1.3.2020 bis zum 30.6.2021 können Arbeitgeber eine steuerfreie Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz bis zu 1.500 EUR an ihre Mitarbeiter zahlen. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Hier stellte sich nun die Frage, ob diese Bedingung erfüllt ist, wenn durch den Arbeitnehmer in der Vergangenheit geleistete Überstunden gekürzt werden? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

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Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer, wenn sie eine Fotovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Broschüre „Hilfe zu Fotovoltaikanlagen“  (Stand: Januar 2021; unter www.iww.de/s4766) neu aufgelegt; dort kann man insbesondere einkommen- und umsatzsteuerliche Fragen nachlesen.

 

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Durch die Landesregierung Baden-Württemberg wurde für das erste Quartal 2021 ein weiteres Förderprogramm zur Sicherung des Fortbestands für die Gastronomie beschlossen: die Stabilisierungshilfe II.

Mit der Stabilisierungshilfe I konnten bereits Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe für einen dreimonatigen Förderzeitraum zwischen 1. Mai und 31. Dezember 2020 Unterstützung erhalten. Nun wurde im Februar von der Landesregierung bekanntgegeben, dass eine Fortsetzung der ersten Stabilisierungshilfe als Alternative zur Überbrückungshilfe III für das erste Quartal 2021 (1. Januar bis 31. März 2021) gewährt wird.

Dabei ist aber zu beachten, dass die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe nicht zusätzlich zur Stabilisierungshilfe II bezogen werden können. Daher muss durch eine Vergleichsrechnung ermittelt werden, welche der Hilfen für Ihr Unternehmen beantragt werden sollte.

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Anfang März haben nun Bundestag und Bundesrat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Das Gesetz bringt Steuerentlastungen für Familien, Gastronomen und Unternehmen mit sich. Insbesondere wird die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie bis Ende 2022 verlängert. Bisher wurde als Corona-Maßnahme verfügt, dass die Sonderregelung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen an Ort und Stelle nur bis zum 30.06.2021 gelten soll. Nun wurde beschlossen, dass dies bis 31.12.2022 weiter gilt.

Weitere Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes betreffen den Kinderbonus sowie den Verlustrücktrag von Unternehmen. (mehr …)

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Soloselbständige können als sogenannte Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale von 7.500 EUR erhalten. Diese Hilfe richtet sich gezielt an solche Selbständige, die Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt zwar hohe Umsatzeinbrüche verzeichnen, aber geringe betriebliche Fixkosten nur aufweisen.
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Wer in der Corona-Zeit viel von zuhause aus arbeitet, muss auch einige Dinge in steuerlicher Hinsicht beachten. Zum einen, welche Möglichkeiten es gibt, Kosten für ein Arbeitszimmer abzusetzen oder von der neuen Homeoffice-Pauschale zu profitieren. Auch mit Blick auf Fahrtkosten (in der Einkommensteuererklärung) oder bei der Nutzung eines Dienstwagens gibt es einige Besonderheiten. Denn steht das Fahrzeug nun Corona-bedingt viel in der Garage, kann auch hier gespart werden. Wir fassen daher zusammen, was es rund um das Thema Homeoffice zu beachten gilt.

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Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber ein seit längerem erwartetes Reformpaket für gemeinnützige Organisationen und deren Förderer geschnürt. Für Vereine gibt es daher dieses Jahr einige Veränderungen – angefangen mit der Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale, über Änderungen der Mittelverwendungsregelungen bis hin zur Mittelweitergabe. Wir informieren Sie hier.

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