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Stellt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter dauerhaft einen Dienstwagen zur Nutzung zur Verfügung und darf der Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verwendet werden, ist der geldwerte Vorteil nach § 8b Abs. 2 Satz 3 EStG nach der sogenannten 0,03 %-Regelung zu ermitteln. Dabei werden auch Monate besteuert, in denen der Arbeitnehmer seinen Dienstwagen wegen Homeoffice oder Krankheit tatsächlich nicht für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt hat.  (mehr …)

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Gute Nachrichten für Mandanten, die im Jahr 2017 und 2018 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG für geplante Investitionen vom Gewinn abgezogen haben. Wegen der Coronakrise kommt es zu keinen negativen steuerlichen Konsequenzen (Änderung der Steuerbescheide 2017 oder 2018 und Wegfall des Investitionsabzugsbetrags), wenn die Investition nicht innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums ­erfolgte. (mehr …)

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Wer in Kontakt mit Corona-Infizierten war oder sich in bestimmten Hochrisikogebieten aufgehalten hat, erhält in vielen Fällen von den Gesundheitsbehörden die Aufforderung, sich in Quarantäne bzw. häusliche Absonderung zu begeben. Doch inzwischen gibt es hier in einigen Fällen Ausnahmen im Zusammenhang mit Impfung und Genesung. Es ist wichtig, sich genau zu informieren, ob überhaupt, wie lange und unter welchen Bedingungen die Quarantäne gilt. Denn im Falle, dass sich ein Arbeitnehmer irrtümlicherweise in Quarantäne begibt, so greift die Regelung zur Verdienstausfallentschädigung nicht – die Quarantäne wäre dann unbezahlt!

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Informationen für Vermieter: Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die ortsübliche Marktmiete grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. Kann ein Mietspiegel nicht zugrunde gelegt werden (z. B.: keine regelmäßige Anpassung an die Marktentwicklung) oder ist er nicht vorhanden, kann die ortsübliche Marktmiete z. B.

  • mithilfe eines mit Gründen versehenen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen i. S. des § 558a Abs. 2 Nr. 3 BGB,
  • durch die Auskunft aus einer Mietdatenbank i. S. des § 558a Abs. 2 Nr. 2 BGB
    i. V. mit § 558e BGB oder
  • unter Zugrundelegung der Entgelte für zumindest drei vergleichbare Wohnungen
    i. S. des § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB ermittelt werden.

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Das Bundesfinanzministerium gewährt Betreibern von kleinen Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken ein neues steuerliches Wahlrecht. Sie können einen Antrag stellen, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt. Folge: Die Gewinnermittlung in der Anlage EÜR ist damit nicht mehr erforderlich.  (mehr …)

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Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus 2018 ist die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers keine unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung. Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. des Versicherungsteuergesetzes vor, die umsatzsteuerfrei ist. Das Bundesfinanzministerium wendet das Urteil nun an und hat seine bisherige Sichtweise angepasst. Dabei unterteilt es nach versicherungs- und umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen.(mehr …)


Aufgrund der aktuellen Situation und weiterhin andauernder Corona-bedingten Schließungen bzw. Einschränkungen in einigen Branchen hat die Bundesregierung beschlossen, die Überbrückungshilfe III bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Unter dem Namen Überbrückungshilfe III Plus sollen ab Juli 2021 die bisherigen Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III weitgehend übernommen und um eine Restart-Prämie zusätzlich ergänzt werden. Mit dieser sollen Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Ebenfalls wird die Neustarthilfe bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Für die Überbrückungshilfe III wurden zudem die Antragsfristen für Erst- und Änderungsanträge bis zum 31. Oktober 2021 verlängert.

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Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert werden. Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 17.06.2021 wird gewährleistet, dass die aktuellen Sonder-Regelungen zunächst bis Ende September 2021 weitergelten. Perspektivisch soll so „eine beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022“ gebaut werden – so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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Mit der Corona-Prämie (§ 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG)) können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Aktuell hat der Gesetzgeber die Zahlungsfrist erneut verlängert – und zwar bis zum 31.3.2022.

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Das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, ist endlich abgeschlossen (ursprünglich sollte das Gesetz bis November 2019 in „trockenen Tüchern“ sein). Die Änderungen gelten ab 1.7.2021. (mehr …)

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Der Bundesfinanzhof hat am 19.5.2021 zwei Klagen zur Doppelbesteuerung der Renten als unbegründet abgewiesen. Allerdings ergibt sich auf der Grundlage der Berechnungsvorgaben des Bundesfinanzhofs, dass spätere Rentenjahrgänge von einer doppelten Besteuerung betroffen sein dürften. Das Bundesfinanzministerium hat bereits angekündigt, sich nach der Bundestagswahl mit etwaigen Änderungen zu beschäftigen.  (mehr …)

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Durch das sogenannte Digitalpaket der EU und die Neuregelung des § 3 Abs. 3a UStG wird bei bestimmten Waren­lie­fe­run­gen, die über eine sog. „elektronische Schnitt­stelle“ (bspw. Amazon-Marketplace, eBay u.a.) unterstützt werden, eine neue Lie­fer­kettenfiktion geschaffen. Diese bewirkt, dass der Betreiber der elektronischen Schnittstelle unterscheiden muss, ob eine Lieferung an einen Unternehmer oder an einen Privatabnehmer vorliegt und danach die Umsatzsteuer zu bemessen ist.

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